Urteil: Arzt muss Patienten nicht ständig beobachten

Sind Ärzte verpflichtet, ihre Patienten während einer Behandlung ständig im Auge zu behalten? Und haften sie, falls sie das nicht tun und der Patient sich verletzt? Nein, hat jüngst ein Oberlandesgericht entschieden.

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KOBLENZ (dpa). Ein Arzt muss einen erwachsenen Patienten während einer Untersuchung nicht ständig im Auge behalten, um ihn von gefährlichem Leichtsinn abzuhalten. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem nun bekannt gewordenen Beschluss.

Dies gilt vor allem dann, wenn der Patient ausreichend über das richtige Verhalten für den Heilungsprozess aufgeklärt wurde, wie die Richter betonten. Das Gericht bestätigte mit seinem Spruch die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung des Landgerichts Trier.

Die Vorinstanz hatte Schadensersatzansprüche einer Patientin gegen ein Krankenhaus und einen Arzt abgelehnt. Die Klägerin war in einem Aufklärungsbogen darauf hingewiesen worden, dass sie nach einer Knieoperation das Bein eine bestimmte Zeit lang nicht belasten dürfe.

Dennoch versuchte sie nur wenige Tage nach dem Eingriff nach einer ärztlichen Untersuchung aufzustehen, um einen Rollstuhl zu erreichen. Dabei stürzte sie und die Operationswunde riss wieder auf.

Anders als die Klägerin waren Landgericht und OLG nicht der Auffassung, dass den Arzt ein Verschulden treffe, weil er sich kurz von der Klägerin abgewandt hatte.

Az.: 5 U 761/10

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