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Sozialgericht München

Urteil: Pharmaunternehmen müssen bei Lieferschwierigkeiten keinen Schadenersatz leisten

Nur wenn der Rabattvertrag dies ausdrücklich vorsieht, müssen Pharmafirmen bei Lieferschwierigkeiten Schadenersatz zahlen. Die Klage einer Krankenkasse blieb erfolglos.

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