Urteil des BSG zu Abrechnung bei Sozialhilfe

KASSEL (mwo). Behandlungskosten, die von der Sozialhilfe oder anderen "sonstigen Kostenträgern" getragen werden, dürfen nach dem Durchschnittspunktwert aller Fachgruppen vergütet werden. Ärzte können nicht eine Vergütung nach dem Punktwert ihrer eigenen Fachgruppe verlangen, urteilte der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) in seiner jüngsten Sitzung.

Veröffentlicht:

Über die Kassenärztlichen Vereinigungen sind Vertragsärzte auch für die Versorgung von Sozialhilfeempfängern, Asylbewerbern, Zivildienstleistenden und anderen Menschen zuständig, die Anspruch auf staatliche Heilfürsorge haben. Laut Sozialgesetzbuch wird ein Honorar nach dem Durchschnittspunktwert der Ersatzkassen fällig, laut Bundesversorgungsgesetz die "für Mitglieder der Krankenkassen zu zahlende Vergütung".

Dies verweise auf die Beziehung zwischen Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen und meine daher eine Vergütung ohne Berücksichtigung der komplizierten Honorarverteilung, urteilte das BSG. Die KVen seien dabei auch nicht verpflichtet, nach Haus- und Fachärzten zu unterscheiden, sondern können die Leistungen, die von "besonderen Kostenträgern" zu vergüten sind, mit einem Punktwert festlegen, der dem Durchschnittspunktwert aller Ärzte entspricht.

Ob dies umgekehrt trotzdem zulässig wäre, ließen die Kasseler Richter ausdrücklich offen. Für Behandlungen nach dem Bundesversorgungsgesetz billigte das BSG zudem eine Vergütung nach dem Punktwert der Primärkassen.

Damit wiesen die Kasseler Richter die Klage einer Gemeinschaftspraxis in Bayern ab, die eine Vergütung nach dem für sie günstigeren hausärztlichen Punktwert einklagen wollte.

Urteil des Bundessozialgerichts, Az.: B 6 KA 48/07 R

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gesundheitsreport der AOK Rheinland-Hamburg

Defizite beim Zusammenwirken von Haus- und Fachärzten

Lesetipps
Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiede

Sie fragen – Experten antworten

Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

Kein Weg zurück? Für die Atemwegsobstruktion bei COPD gilt dies seit einiger Zeit – laut GOLD-COPD-Definition – nicht mehr.

© Oliver Boehmer / bluedesign / stock.adobe.com

Lungenerkrankung

COPD: Irreversibilität nicht akzeptiert!

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung