Bundesgerichtshof

Urteil gegen Arzt wegen verbotener Sterbehilfe rechtskräftig

Im Fall eines assistierten Suizids ist ein Urteil des Landgerichts Essen zu drei Jahren Haft gegen einen Arzt rechtskräftig, so der BGH.

Veröffentlicht:
Der Bundesgerichtshof mit Sitz in Karlsruhe.

Der Bundesgerichtshof mit Sitz in Karlsruhe.

© Uli Deck/dpa

Karlsruhe. Weil er einem psychisch kranken Mann Sterbehilfe geleistet hatte, muss ein Arzt aus Nordrhein-Westfalen nun endgültig drei Jahre ins Gefängnis. Mit einem am Montag veröffentlichten Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Essen bestätigt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts litt der Patient an einer paranoiden Schizophrenie und einer mittelgeradigen depressiven Episode. Mehrfach hatte er bereits versucht, sich das Leben zu nehmen. Im August 2020 verhalf der Arzt ihm zu einer tödlichen Infusion, die der psychisch Kranke dann selbst in Gang setzte.

Ohne Erfolg hatte der Facharzt für Neurologie und Psychiatrie argumentiert, der Sterbewille des Mannes sei – auch vor dem Hintergrund verschiedener Lebensumstände – „plausibel nachvollziehbar“ und daher „freiverantwortlich“ gewesen.

Keine Rechtsfehler zum Nachteil des Arztes

Auch einer von mehreren Gutachtern war dem gefolgt, das Landgericht Essen aber nicht. Nach Zeugenaussagen sei die Gedankenwelt des Mannes zuletzt auf seinen Suizid eingeengt gewesen. Er habe „die Leiter nicht gesehen, auf der er aus der Grube hätte herausklettern können“. Seine Erkrankungen, so das Landgericht, hätten einer „krankhaften seelischen Störung“ entsprochen, wie sie laut Strafgesetzbuch zur Schuldunfähigkeit führe.

Daher sei die Entscheidung zur Selbsttötung gerade nicht „freiverantwortlich“ gewesen, so das Landgericht. Wegen Totschlags verurteilte es im Februar 2024 den Arzt zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Dies hat der BGH nun bestätigt. Das Essener Urteil enthalte keine Rechtsfehler zum Nachteil des Arztes.  (mwo)

Bundesgerichtshof, Az.: 4 StR 265/24

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Dr. Steffen Boxdorfer 28.04.202520:08 Uhr

Ein Urteil ohne Weitblick. Das ist der Grund warum Sterbehilfe in Deutschland hochproblematisch ist.
Der, der passive Sterbehilfe durchführt steht im Endeffekt mit einem Bein im Gefängnis! Dem Patienten fehlte es letztendlich an der Einsicht zur Sterbehilfe.

Also dann doch ins Ausland; auch wenn es sich dort um ein gewerbsmäßiges Modell handelt.

Heißt: Finger weg von Sterbehilfe in der BRD!

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Große Datenbankanalyse

Schwindel als mögliches Warnsignal für Alzheimer

Lesetipps
Mann greift sich an die Brust.

© andranik123 / stock.adobe.com

BAM-Kongress 2025

Brustschmerz in der Hausarztpraxis: Was tun?

Nahaufnahme wie eine Kind ein orales Medikament einnimmt.

© Ermolaev Alexandr / stock.adobe.com

Häufiges Problem bei Kindern

Nach Medikamentengabe gespuckt – was tun?