Kommentar

Urteil sorgt für Bauchschmerzen

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Gesundheit ist ein hohes Gut - und damit letztlich auch das Gesundheitswesen. Das sieht wohl nicht nur das Bundessozialgericht (BSG) so. Immer wieder hat es dem Gesetzgeber einen weiten Spielraum zugebilligt, mit gezielten Eingriffen das System am Laufen zu halten.

Im Einzelfall mag man da Bauchschmerzen haben. So auch in diesem Fall, in dem es die Kliniken traf. Ihr "Sanierungsbeitrag" - ein gesetzlicher Rechnungsabschlag von 0,5 Prozent in den Jahren 2007 und 2008 - ist nach Überzeugung des BSG nicht verfassungswidrig. Bauchschmerzen verursacht hier vor allem, dass der Sanierungsbeitrag nach offenkundigem Willen der Politik den Kassen helfen sollte, Schulden abzubauen, die sie zuvor rechtswidrig angehäuft hatten.

Doch der Druck des Faktischen ist groß. Davon können sich auch die Gerichte nicht völlig lösen. Schließlich sind es nicht zuletzt Kliniken, Ärzte und andere Leistungserbringer, die von einem stabilen System profitieren. Auch darauf hat das BSG verwiesen.

Trotz Bauchschmerzen also: Das Urteil trägt. Das wird auch das Bundesverfassungsgericht so sehen. Im Licht der bisherigen Karlsruher Rechtsprechung stehen die Chancen der Kliniken dort schlecht.

Lesen Sie dazu auch: Schlichter soll das Projekt E-Card voranbringen

Lesen Sie dazu auch: Bundessozialgericht billigt Krankenhaus-Sanierungsbeitrag

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert