Amoklauf von Winnenden

Vater scheitert mit Klage gegen Klinik

Der Vater des Amokläufers von Winnenden hat Ärzte und Therapeuten der Klinik verklagt, in der sein Sohn vor seiner Gewalttat behandelt worden war. Am Dienstag ist das Urteil gefallen.

Veröffentlicht:

HEILBRONN. Der Vater des Amokläufers von Winnenden ist mit einer Klage gegen Ärzte seines Sohnes gescheitert.

Das Landgericht Heilbronn wies am Dienstag den Versuch des ehemaligen Unternehmers zurück, Psychiater und Therapeuten zu Schadenersatzzahlungen zu verpflichten, die er an Opfer und Hinterbliebene der Bluttat von 2009 zahlen muss.

Die Experten hätten die Gefährlichkeit des 17-Jährigen erkennen und ihn vor seinem Sohn warnen müssen, argumentierte der Vater. Ein Gutachter hielt bei der Verhandlung entgegen: Es gebe keine denkbare Diagnose, die eine solche Tat auch nur ahnen lasse.

Zwar seien Behandlungsfehler gemacht worden, urteilte das Gericht am Dienstag, diese seien aber „nicht mitursächlich“ für die Amoktat.

Der 17-jährige Tim K. hatte am 11. März 2009 an seiner ehemaligen Schule in Winnenden und auf der Flucht im nahe gelegenen Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. Die Tatwaffe hatte sein Vater, ein Sportschütze, offen im Kleiderschrank liegen. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Dr. Joachim Kerl 26.04.201614:10 Uhr

Das liebe Geld

Als wenn dem Vater ohnehin nicht schon das Wasser bis zum Halse stand...was ist naheliegender als sich dringend benötigtes Geld von den Ärzten einzuklagen ,die sein Kind nach seiner Sicht der Dinge angeblich "verkorkst" haben.Das Vorgehen st... zum Himmel.Ein erfreuliches Ende.

Rudolf Hege 26.04.201611:32 Uhr

Überzogene Erwartungen

Leider kursieren in der Bevölkerung viele Illusionen über die Möglichkeiten von Diagnose und Therapie. Daran ist die Medizin nicht ganz unschuldig, weil oft der Eindruck erweckt wird, es gäbe keine weißen Flecken mehr auf der medizinischen Landkarte und auch Heilung sei nur eine Frage des Einsatzes der richtigen Mittel.

Wäre das so, dann hätte der Vater mit seiner Klage recht...

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Wann gegen Varizellen impfen nach Zoster ophthalmicus?

Mit Kasuistik

Neue Empfehlungen verändern die Therapie bei primärer Hyperoxalurie

Lesetipps
Eine Biene sitzt im Garten auf einer Blüte.

© Guy Pracros / stock.adobe.com

Traumatologie

Bienenstich in die Hornhaut: Schnell raus mit dem Stachel!

Kein Einzelimpfstoff gegen Pertussis verfügbar: Wie also Schwangere impfen?

© Porträt: Antje Boysen/DEGAM | Sp

Sie fragen – Experten antworten

Kein Einzelimpfstoff gegen Pertussis verfügbar: Wie also Schwangere impfen?