Recht

Verbot des Rx-Versands noch nicht richtig begründet

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BERLIN. Das geplante Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln birgt europarechtliche Risiken, weil es einer mengenmäßigen Einfuhrbeschränkung gleichkommt.

So lautet – wenig überraschend – die Auskunft der Bundesregierung auf eine aktuelle Anfrage der Linken.

Das Problem ließe sich umgehen, heißt es in der Regierungsantwort weiter, wenn gemäß Artikel 36 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU "das Verbot zum Schutze der Gesundheit und des Lebens von Menschen gerechtfertigt wäre".

Bisherige Begründungen – etwa des Verbotsentwurfs der vorherigen Legislatur – stellten jedoch vor allem auf den Erhalt der flächendeckenden Arzneimittelversorgung aus öffentlichen Apotheken ab. (cw)

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