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Oraltabak

Verbot von Snus wird wohl bleiben

Veröffentlicht:

LUXEMBURG. Der schwedische Oraltabak Snus bleibt voraussichtlich verboten. Das jedenfalls hat ein richterlicher Rechtsgutachter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vorgeschlagen.

Von dem EU-weiten Verbot von Oraltabak besteht für Snus eine auf Schweden beschränkte Ausnahme. Swedish Match will Snus in der ganzen EU verkaufen.

Der EuGH-Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard ¥e verwies nun jedoch auf die gesundheitsschädliche Wirkung von Oraltabak. Er sei für die meisten EU-Länder neu gewesen und habe daher anders behandelt werden dürfen als andere Tabakprodukte. Sein Urteil wird der EuGH wohl im Sommer verkünden. Er ist dabei nicht an das Gutachten gebunden, folgt dem aber in den meisten Fällen. (mwo)

Rechtsgutachen EuGH:

Az.: C-151/17

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