Oraltabak

Verbot von Snus wird wohl bleiben

Veröffentlicht:

LUXEMBURG. Der schwedische Oraltabak Snus bleibt voraussichtlich verboten. Das jedenfalls hat ein richterlicher Rechtsgutachter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vorgeschlagen.

Von dem EU-weiten Verbot von Oraltabak besteht für Snus eine auf Schweden beschränkte Ausnahme. Swedish Match will Snus in der ganzen EU verkaufen.

Der EuGH-Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard ¥e verwies nun jedoch auf die gesundheitsschädliche Wirkung von Oraltabak. Er sei für die meisten EU-Länder neu gewesen und habe daher anders behandelt werden dürfen als andere Tabakprodukte. Sein Urteil wird der EuGH wohl im Sommer verkünden. Er ist dabei nicht an das Gutachten gebunden, folgt dem aber in den meisten Fällen. (mwo)

Rechtsgutachen EuGH:

Az.: C-151/17

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Landesarbeitsgericht Rostock

Urteil: Kündigung nach häufigen Kurzerkrankungen

Abrechnungsbetrug

AOK Hessen: Meiste Betrugsversuche bei Pflege

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Altersbedingter Hörverlust: Ursache ist eine Degeneration der Cochlea. Verstärkt wird der Prozess vermutlich durch Entzündungen und mikrovaskuläre Veränderungen.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Niedrigdosierte Gabe

ASS hilft nicht gegen Hörverlust im Alter