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Online-Terminbuchung

Verbraucherzentrale fordert gesetzlich Versicherte bei Arzttermin-Vergabe nicht zu benachteiligen

Die Erfahrungen von Patienten mit Online-Terminbuchungen zeigt, dass gesetzlich Versicherte benachteiligt werden. Kritisch sahen einige Verbraucher auch die Pflicht zum Anlegen eines Kundenkontos.

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MFA telefoniert

Trotz Online-Terminsystem muss auch eine Terminvereinbarung am Telefon sichergestellt sein. (Symbolbild mit Fotomodell)

© Adam Gregor / stock.adobe.com

Berlin. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte Verbraucher dazu aufgerufen, ihre Erfahrungen mit Online-Buchungsplattformen für Arzttermine zu schildern. Insgesamt gingen mehr als 80 Rückmeldungen ein, wie der vzbv in einer Pressemitteilung berichtet. Neben positiven Erfahrungen habe es Kritik der Verbraucher an der Ungleichbehandlung von gesetzlich gegenüber privat Versicherten bei der Terminvergabe gegeben. Verbraucher äußerten zudem Datenschutzbedenken bei der Online-Buchung. Der vzbv fordert, dass der Buchungsprozess stärker an Patientenbedürfnissen ausgerichtet wird und Kassenpatienten nicht benachteiligt werden.

„Die Online-Buchung von Arztterminen kann Patient:innen eine flexible Terminbuchung, auch außerhalb von Öffnungszeiten und telefonischer Erreichbarkeit der Praxis, ermöglichen. Problematisch ist allerdings die Erkenntnis, dass Kassenpatient:innen auch bei der Online-Terminvergabe benachteiligt werden“, sagt Thomas Moormann, Leiter des Teams Gesundheit und Pflege im vzbv.

Gesetzlich Versicherte gegenüber Privatpatienten benachteiligt

Verbraucher beschrieben in ihren Rückmeldungen, dass bei der Online-Buchung zwar freie Termine angezeigt wurden, diese allerdings nicht buchbar waren. Besonders auffällig war laut den Erfahrungsberichten, dass für gesetzlich Krankenversicherte wenige oder keine zeitnahen Termine verfügbar waren. Für privat Versicherte war es eher möglich, kurzfristig einen Termin zu erhalten.

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Zudem gaben Verbraucher an, dass die Filterfunktion auf den Buchungsplattformen für die Versicherungsart (gesetzlich krankenversichert, privat krankenversichert, Selbstzahler) nicht immer zuverlässig funktionierte. Trotz des Filters „gesetzlich versichert“ wurden Termine angezeigt, die sich im weiteren Buchungsprozess als Selbstzahlertermin oder Privatsprechstunde herausstellten. „Verbraucher:innen werden so bei Terminknappheit dazu verleitet, Selbstzahlertermine zu buchen. Eine zeitnahe Terminvergabe darf nicht von der Versicherungsart abhängig sein oder wie zahlungskräftig Patient:innen sind“, so Moormann.

Behandlung bei fehlender Datenübertragung verweigert

Verbraucher kritisierten im Aufruf auch, dass sie sich bei bestimmten Portalen für die Online-Terminbuchung registrieren müssen. Sie berichteten, dass Ärzte zum Teil die Behandlung verweigerten, wenn sie aufgrund von Datenschutzbedenken nicht wollten, dass die Praxis ihre Daten an das Online-Buchungsportal übermittelt. Aus Sicht des vzbv müssen Praxen sicherstellen, dass nur die Daten übermittelt werden, die für die Terminvereinbarung tatsächlich erforderlich sind.

Laut den Rückmeldungen waren Arztpraxen schlecht bis gar nicht telefonisch erreichbar, nachdem sie auf eine Online-Terminbuchung umgestellt hatten. „Patient:innen haben rechtlichen Anspruch auf den Zugang zur ärztlichen Versorgung. Eine Terminvereinbarung muss vor Ort als auch am Telefon sichergestellt werden. Die Online-Buchung darf nur eine zusätzliche, aber nicht die alleinige Möglichkeit der Terminbuchung sein“, betont Moormann. (eb)

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Kommentare
Jörg Frotscher 07.12.202309:54 Uhr

Die Sicht der Verbraucherzentrale berücksichtigt nicht die "Umsatzkraft" der gesetzlich Versicherten. Ein Hautarzt bekommt einmalig 19,-- € (i.W. neunzehn) pro Patient und Quartal, egal wie oft der Patient kommt. Bei den von der KV verordneten 7,5 Minuten für eine Behandlung sind dies 8 Behandlungen pro Stunde und ein Umsatz von 152,-€. Davon müssen Mitarbeiter, Miete und Investitionen bezahlt werden und der Arzt braucht auch noch etwas zum Beißen. Ich berate weit über 200 Arztpraxen. In den meisten Arztpraxen reicht der Umsatz der gesetzlich Versicherten gerade aus, um die Gehälter zu bezahlen. Ohne die privat Versicherten, die nur einen Anteil von 10% der Patienten bundesdurchschnittlich ausmachen, könnten viele Arztpraxen überhaupt nicht existieren. Da ist es ein Muss, Privatpatienten zu bevorzugen, da andernfalls die Existenz der Praxis in Frage steht. Wenn die telefonische Erreichbarkeit von Praxen durch Online-Kalender oder KI-gestützten Sprachsysteme kompensiert werden muss, dann nur, weil es für die Praxen zu teuer ist, bei gut 250 Anrufen/ Tag in einer Einzelpraxis, 2 MFAs, (die es ohnehin kaum gibt) zu beschäftigen, die nur telefonieren. Bevor man solche Statements abgibt, sollte man sich erst einmal schlau machen. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Jörg Frotscher, Lippstadt

Andreas Hoffmann 07.12.202309:51 Uhr

Der Herr Moormann möchte mir bitte den Gesetzestext nennen, der die Möglichkeit zur telefonischen Terminvereinbarung vorschreibt! Und dann gleich noch den Paragrafen, der es mir verbietet, zusätzlich zu den GKV-Sprechzeiten noch Privatsprechstunden anzubieten?! Jeder gesetzlich Versicherte hat das Recht, als Selbstzahler in die Privatsprechstunde zu kommen, im Zweifel kann jeder sogar zum Erstattungsverfahren in der GKV wechseln. Vielleicht sollte die Verbraucherzentrale mal darüber aufklären, das würde den Verbrauchern sicherlich mehr nutzen, als polemische Ärzteschelte. Und so ganz nebenbei, Herr Moosmann: viele Leistungen würde für gesetzlich Versicherte überhaupt nicht mehr vorgehalten werden, wenn die Privatversicherten diese nicht quersubventionieren würden! Ohne die „bösen“ Privatversicherten sähe die Versorgungslage noch trauriger aus als sie jetzt schon ist!

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