Verplombung befreit Vermieter von Haftung
NÜRNBERG (eb). Hat ein Vermieter keinen Zugang zu den von den Elektrizitätsunternehmen verplombten Stromzählern in seinem Haus, muß er auch nicht dafür aufkommen, wenn wertvolle elektrische Geräte in einer Arztpraxis durch zerstörerische Überspannungsstöße beschädigt werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.