Verschreibungspflicht spielt keine Rolle

Auch die Gabe von Vitaminspritzen kann als häusliche Krankenpflege verordnet werden.

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Verschreibungspflicht spielt keine Rolle

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KASSEL (mwo). Ärzte können weiterhin die Gabe auch nicht verschreibungspflichtiger Medikamente als häusliche Krankenpflege verordnen. Daran habe das Gesundheitsmodernisierungsgesetz nichts geändert, stellte das Bundessozialgericht (BSG) in einem am Mittwoch in Kassel bekannt gegebenen Urteil klar.

Im Streitfall hatte der Hausarzt einer 88 Jahre Alten Frau aus Hessen Vitaminspritzen unter anderem gegen Altersgebrechlichkeit und Appetitlosigkeit verordnet. Die Spritzen mit B12 und Folsäure wurden wöchentlich durch Mitarbeiter eines Pflegedienstes gegeben. Die AOK Hessen argumentierte, nicht verschreibungspflichtige Medikamente könnten seit Anfang 2004 nicht mehr zulasten der gesetzlichen Kassen verordnet werden. Daher müsse sie auch für die Kosten des Pflegedienstes nicht aufkommen.

Wie nun das Bundessozialgericht klarstellte, bezieht sich die Änderung durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz nur auf die Arzneimittel selbst. Dass der Gesetzgeber damit auch die häusliche Krankenpflege habe einschränken wollen, sei nicht ersichtlich. Die Krankenkassen müssten die häusliche Krankenpflege zur Medikamentengabe daher weiter bezahlen, wenn sie medizinisch notwendig und ärztlich verordnet worden sei. Ob die Krankenkassen auch für das Medikament aufkommen, sei dabei unerheblich, so die Richter in ihrem Urteil.

Der Pflegeverband bpa begrüßte in Wiesbaden das Urteil. Damit bestehe "endgültig Klarheit und Rechtssicherheit", erklärte Geschäftsführer Bernd Tews. Das Bundessozialgericht bestätige damit ein aufsichtsrechtliches Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums.

Urteil des Bundessozialgerichts, Az.: B 3 KR 25/08 R

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