Einbruch

Versicherung kann Zahlung begrenzen

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OLDENBURG. Bei einem Einbruch kommt die Hausratversicherung für ohne Tresor gehortetes Bargeld nicht in unbegrenzter Höhe auf.

Eine solche Vertragsklausel ist für die Verbraucher nicht überraschend und daher zulässig, wie jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg entschied (Az.: 5 U 162/16).

Es wies damit einen Restaurantbesitzer ab, der in seiner Wohnung auch Trinkgelder aufbewahrt hatte. Nach einem Einbruch verwies die Hausratversicherung auf ihre üblichen Vertragsbedingungen und erstattete von dem Bargeld nur 1100 Euro.

Ohne Erfolg meinte der Restaurantbesitzer, die Klausel sei "überraschend" und hätte bei Vertragsabschluss zumindest einen Hinweis erfordert. (mwo)

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