Einbruch

Versicherung kann Zahlung begrenzen

Veröffentlicht:

OLDENBURG. Bei einem Einbruch kommt die Hausratversicherung für ohne Tresor gehortetes Bargeld nicht in unbegrenzter Höhe auf.

Eine solche Vertragsklausel ist für die Verbraucher nicht überraschend und daher zulässig, wie jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg entschied (Az.: 5 U 162/16).

Es wies damit einen Restaurantbesitzer ab, der in seiner Wohnung auch Trinkgelder aufbewahrt hatte. Nach einem Einbruch verwies die Hausratversicherung auf ihre üblichen Vertragsbedingungen und erstattete von dem Bargeld nur 1100 Euro.

Ohne Erfolg meinte der Restaurantbesitzer, die Klausel sei "überraschend" und hätte bei Vertragsabschluss zumindest einen Hinweis erfordert. (mwo)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Höhere Leistungsausgaben

Die private Krankenversicherung wird 2026 erneut teurer

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Medikamenten Rezept auf dem Schreibtisch einer Arzt Praxis

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Langfinger unterwegs

KV Sachsen warnt vor Rezeptdiebstählen in Arztpraxen

Ein Vorteil bei ärztlichen Patientinnen und Patienten: Die Kommunikation läuft direkter. (Motiv mit Fotomodellen)

© contrastwerkstatt / stock.adobe.com

Berufsrecht

Kollegen als Patienten? Was das fürs Honorar bedeutet