Vertragsstrafe ist steuerlich absetzbar

MÜNCHEN (mwo). Ärzte, die aus einem Angestelltenverhältnis ausscheiden und eine Vertragsstrafe zahlen, um sich selbständig machen zu können, können die Vertragsstrafe als Werbungskosten bei der Steuer geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof in München in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden.

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