Recht
„Vertrauenshaftung“ gilt für nicht erforderliche Krankenbehandlung
Eine PKV hatte die Behandlung einer Patientin zunächst über anderthalb Jahre bezahlt – und äußerte dann Zweifel. Auch wenn die Therapie nicht erforderlich gewesen sei, muss sie für die bis dahin entstandenen Kosten blechen, so das OLG Karlsruhe.