Urteil
Videoüberwachung in Praxis nur mit triftigem Grund!
Wer den Zugang zu seiner Praxis mit Kameras überwacht, bedarf dazu eines konkreten Anlasses. Allgemeine Sicherheitserwägungen genügen datenschutzrechtlich nicht, so das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.







![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


