Viele Gespräche sind keine Praxisbesonderheit
KASSEL (mwo). Allgemeinärzte, die besonders häufig und intensiv mit ihren Patienten sprechen, können deswegen nicht auf die Erweiterung ihres Praxisbudgets hoffen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zu den früher noch bundesweit üblichen Budgets entschieden. Nach dem Urteil reicht auch bei der Psychosomatik eine überdurchschnittliche Leistungshäufigkeit nicht aus, um hier das Zusatzbudget zu erweitern.