E-Gesundheitsakte

"Vivy" unsicher? Betreiber wehrt sich

Veröffentlicht:

BERLIN. Nach dem Start der E-Gesundheitsakte "Vivy" am vergangenen Montag ist das Konzept der App im Netz als "Datenschutz-Bruchlandung" und "sehr wackelig" kritisiert worden. So gingen schon vor der Zustimmung zur Datenschutzerklärung bereits Daten an Tracking-Dienste. Auch die Debatte, ob Gesundheitsdaten aufgrund immer wieder auftretender Sicherheitslücken überhaupt auf einem Smartphone gespeichert werden sollten, ist wieder aufgeflammt.

Vivy weist die "grundsätzliche, pauschale Kritik zurück". Dabei gehe es um die Frage, "ob persönliche oder gesundheitsbezogene Daten überhaupt in Apps oder auf einem Smartphone gespeichert werden sollten". Diese Frage sei legitim, werde aber täglich durch Millionen Menschen, die ihr Smartphone nutzen, beantwortet.

"Vivy" ist eine Initiative von privaten und gesetzlichen Krankenversicherern, die ihren Versicherten eine qualitätsgesicherte und sichere Lösung in Deutschland anbieten wollen und nicht wollen, dass es nur Angebote zum Beispiel von Google oder Apple auf dem Markt gibt. Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn "hat sich eine Lösung auf dem Smartphone oder Tablet gewünscht", heißt es auf Anfrage der "Ärzte Zeitung".

In den "wenigen Fällen", in denen Vivy mit Analyse-Tools zusammen arbeite, gehe es um technische Informationen wie verwendetes Smartphone Betriebssystem oder Auflösung. "Die Anzahl der Tools begrenzen wir auf das notwendige Maß und überprüfen sie stetig", heißt es weiter. Die Nutzung dieser Services diene dazu, feststellen zu können wo Anwender Probleme (zum Beispiel bei der Registrierung) haben. Nur so könne Vivy die technische Qualität kontinuierlich verbessern und sicherstellen, dass die Nutzung reibungslos funktioniere. Die Daten würden nur in pseudonymisierter Form verwendet.

"Gesundheitsdaten werden entgegen anderslautender Spekulation nicht verwendet", betont Vivy. "Ein vollständiger Verzicht auf diese Tools würde einen Verzicht auf Verlässlichkeit und technische Qualität der Vivy App bedeuten", betont das Unternehmen. Die Behauptung, Vivy finanziere sich auch durch die Weitergabe der Daten, "weisen wir entschieden zurück", heißt es in der Antwort auf die Anfrage weiter. Vivy finanziert sich über die Beiträge der Nutzer – für die meisten Nutzer ist Vivy kostenfrei, da die Versicherer im Konsortium diese Beiträge für ihre Kunden übernehmen.

"Das Konsortium aus GKVen und PKVen hat sich für Vivy entschieden, weil wir unseren Kunden eine seriöse App anbieten wollen, die zudem ein neues Gesundheitsökosystem etablieren kann, das den Patienten mit Praxen, Laboren, Krankenhäusern sowie Krankenkassen und -versicherungen verbindet", schreibt das Unternehmen. Zur Erinnerung: Die App steht seit vergangener Woche 13,5 Millionen gesetzlich und privat Versicherten zur Nutzung mit allen Funktionen zur Verfügung. (ger)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Neue Funktion

E-Patientenakte: Volltextsuche für Ärzte geplant

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7].  Pfizer Deutschland GmbH

© Pfizer Deutschland GmbH

Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weltkrebstag 2026

Was es für die optimale Krebsversorgung auf dem Land braucht

Herzinsuffizienz

HFrEF-Therapie: So sieht die optimale Therapie (derzeit) aus

Lesetipps
Eine Frau hält eine Lupe über die Abbildung einer Gebärmutter.

© Gambar / stock.adobe.com

Humane Papillomviren

Nach Impfung: HPV-Screening nur zwei- bis dreimal im Leben?

Ein einbandagierter Fuß

© Patrick Bonnor / stock.adobe.com

Wundheilung

Ulcus cruris venosum: Was für die Kompressionstherapie wichtig ist

Rita Süssmuth steht in ihrem Büro im Deutschen Bundestag.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Nachruf

Rita Süssmuth: Kämpferin gegen Diskriminierung