Praxis-EDV
Von wegen Interoperabilität – Praxissysteme können noch nicht miteinander arbeiten
Wie können Patientendaten aus 150 unterschiedlichen Praxissystemen in eine Gesundheitsakte fließen und dort verständlich dargestellt werden? Voraussetzung dafür ist die Interoperabilität der Systeme. Doch die steckt noch in den Kinderschuhen.







![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


