Plus von über zehn Prozent

Warum es mehr Zigaretten gibt

Der sprunghafte Anstieg des Tabakabsatzes lässt keinen Rückschluss auf das Rauchverhalten zu, so der Deutsche Zigarettenverband. Der Grund ist ein anderer.

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Abbrennende Zigarette: Die Tabakindustrie produziert derzeit massiv vor – weshalb der Absatz steigt.

Abbrennende Zigarette: Die Tabakindustrie produziert derzeit massiv vor – weshalb der Absatz steigt.

© HERBERT NEUBAUER / APA / picturedesk.com / picture alliance

WIESBADEN/BERLIN. Der Zigarettenabsatz ist im ersten Quartal 2019 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 10,6 Prozent gestiegen, beim Feinschnitt bezifferte das Statistische Bundesamt am Donnerstag den Absatzanstieg auf 7,4 Prozent.

Prompt meldete sich daraufhin der Deutsche Zigarettenverband (DZV) und erläuterte, der Anstieg resultiere aus der Vorproduktion im Vorfeld der Umstellung auf rückverfolgbare Tabakerzeugnisse und sei keineswegs durch eine stärkere Konsumentennachfrage induziert. Denn: Die Statistiker registrieren nur den Bezug der Steuerzeichen durch die Hersteller und verfolgten nicht, wann die Waren in den Verkauf kommen.

Ähnliche Vorzieheffekte waren im Zuge der Anhebung der Mindestpackungsgrößen zum 1. Januar 2016 zu verzeichnen. Die Hersteller hatten demnach 2015 noch 19er Packungen vorproduziert und dafür Steuerzeichen bezogen, die dann erst im Folgejahr verkauft worden seien.

„Track & Trace“ als Grund

Wie der DZV erläutert, steht der Branche – bedingt durch die EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40 – die Einführung eines europaweiten elektronischen Rückverfolgbarkeitssystems („Track & Trace“) bevor, um den illegalen Handel mit Tabakerzeugnissen entlang der legalen Lieferkette bis zur ersten Verkaufsstelle zu bekämpfen.

So dürften Zigaretten- und Feinschnittpackungen ab dem 20. Mai 2019 nur noch mit einem individuellen Packungscode und einem fälschungssicheren Sicherheitsmerkmal hergestellt werden. Packungen, die vor dem 20. Mai 2019 hergestellt wurden, können noch ein Jahr lang abverkauft werden. Für sonstige Tabakerzeugnisse gilt diese Regelung erst ab dem 20. Mai 2024.

Der Bundesrat habe erst am 12. April der Umsetzung der EU-Durchführungsverordnung über technischen Standards für die Errichtung und den Betrieb eines Rückverfolgbarkeitssystems sowie Bestimmungen zu Datenspeicherungsverträgen und damit den notwendigen Anpassungen im Tabakerzeugnisgesetz bzw. der Tabakerzeugnisverordnung zugestimmt, moniert der DZV. Das sorge dafür, dass die Tabakindustrie nun unter enormem Zeitdruck stehe. (maw)

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