Wechsel von der Praxis in die Anstellung - das bedeutet GKV-Zwangsmitgliedschaft
Ärzte, die aus der Freiberuflichkeit auf eine Angestellten-Position wechseln, müssen sich gesetzlich krankenversichern, ob sie wollen oder nicht. Abhilfe bringt vielleicht das Bundesverfassungsgericht.