Freiheitsrechte

Wegen Corona auch keine „Zwei-Personen-Demo“

Bei einer öffentlichen Versammlung – egal, wie klein sie ist – können Menschenansammlungen nicht ausgeschlossen werden. Damit sind sie derzeit verboten.

Veröffentlicht:

Neustadt/Weinstraße. SARS-CoV-2 verhindert auch eine Demonstration mit nur zwei angemeldeten Teilnehmern. Zwar dürften sich zwei Personen zusammen im öffentlichen Raum aufhalten, es sei aber nicht zu verhindern, dass sich dann weitere Personen der Versammlung anschließen, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße (Az.: 4 L 333/20.NW).

Der Antragsteller hatte beim Landkreis Germersheim für den 4. April 2020 eine Versammlung in der südpfälzischen Stadt Kandel angemeldet. Thema: „Migrationspolitik, neue Weltordnung, Corona“. Der Landkreis untersagte die Demonstration. Der Antragsteller könne nicht sicherstellen, dass sich nicht weitere Personen „spontan der Zwei-Personen-Versammlung anschließen“.

Dem ist das Verwaltungsgericht Neustadt gefolgt. Die Einschränkung der Versammlungsfreiheit sei nach dem Infektionsschutzgesetz zulässig und auch hier gerechtfertigt. Denn an eine öffentliche Versammlung dürfe sich jeder anschließen, „Menschenansammlungen“ seien dann nicht zu verhindern. Auch sei damit zu rechnen, dass spontane Teilnehmer dann nicht den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. (mwo)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Abrechnungsstreit

Bayerns Sozialgerichte klagen über Prozessflut

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Detailansicht eines Windrades: Bringt eine ökologisch nachhaltige Geldanlage auch gute Rendite? Anleger sollten auf jeden Fall genau hinschauen.

© Himmelssturm / stock.adobe.com

Verantwortungsbewusstes Investment

„Nachhaltig – das heißt nicht, weniger Rendite bei der Geldanlage!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

1,1 Millionen Erwachsene befragt

COVID-19: Impfskepsis häufig doch überwindbar

Lesetipps
Ein Mann mit naßgeschwitztem Gesicht und Hemd tupft sich mit einem Tuch die Stirn ab.

© Creatas / Thinkstock

Stufenschema

Das große Schwitzen: Strukturiert gegen Hyperhidrose vorgehen