Freiheitsrechte

Wegen Corona auch keine „Zwei-Personen-Demo“

Bei einer öffentlichen Versammlung – egal, wie klein sie ist – können Menschenansammlungen nicht ausgeschlossen werden. Damit sind sie derzeit verboten.

Veröffentlicht:

Neustadt/Weinstraße. SARS-CoV-2 verhindert auch eine Demonstration mit nur zwei angemeldeten Teilnehmern. Zwar dürften sich zwei Personen zusammen im öffentlichen Raum aufhalten, es sei aber nicht zu verhindern, dass sich dann weitere Personen der Versammlung anschließen, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße (Az.: 4 L 333/20.NW).

Der Antragsteller hatte beim Landkreis Germersheim für den 4. April 2020 eine Versammlung in der südpfälzischen Stadt Kandel angemeldet. Thema: „Migrationspolitik, neue Weltordnung, Corona“. Der Landkreis untersagte die Demonstration. Der Antragsteller könne nicht sicherstellen, dass sich nicht weitere Personen „spontan der Zwei-Personen-Versammlung anschließen“.

Dem ist das Verwaltungsgericht Neustadt gefolgt. Die Einschränkung der Versammlungsfreiheit sei nach dem Infektionsschutzgesetz zulässig und auch hier gerechtfertigt. Denn an eine öffentliche Versammlung dürfe sich jeder anschließen, „Menschenansammlungen“ seien dann nicht zu verhindern. Auch sei damit zu rechnen, dass spontane Teilnehmer dann nicht den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. (mwo)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Für Menschen ab 60 Jahren sind die Impfungen gegen Influenza, Corona, Pneumokokken und Herpes zoster (beide nicht im Bild) Standard-Impfungen. Für Menschen ab 75 Jahren kommt die RSV-Impfung hinzu.

© angellodeco / stock.adobe.com

Respiratorisches Synzytial Virus

STIKO: Alle Menschen ab 75 gegen RSV impfen!

Blickdiagnose: klinisches Bild mit typischen Effloreszenzen bei Herpes zoster.

© Mumemories / Getty Images / iStock

Zoster-Impfung

Schutz vor Herpes zoster und Rezidiven

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Detailansicht eines Windrades: Bringt eine ökologisch nachhaltige Geldanlage auch gute Rendite? Anleger sollten auf jeden Fall genau hinschauen.

© Himmelssturm / stock.adobe.com

Verantwortungsbewusstes Investment

„Nachhaltig – das heißt nicht, weniger Rendite bei der Geldanlage!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Versteckte Zucker

Wie Fruktose den Nieren schadet

Lesetipps
Urinprobe für Harnsäuretests im Labor zur Feststellung von Anomalien im Urin.

© kittisak / stock.adobe.com

Treat-to-Target-Strategie

Gicht: Mit der Harnsäure sinkt auch das kardiovaskuläre Risiko