Honorararzt

Weisungsbindung löst Sozialabgabepflicht aus

Stellen Krankenhäuser Honorarärzte ein, sollten sie aktiv auf die Deutsche Rentenversicherung Bund zugehen und prüfen lassen, ob es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis handelt.

Von Anja Krüger Veröffentlicht:
Angestellter oder freiberuflich tätiger Honorararzt? Das entscheidet sich letztlich an den Details des Honorararztvertrages - und damit auch, ob Sozialbeiträge für das Beschäftigungsverhältnis fällig werden oder nicht.

Angestellter oder freiberuflich tätiger Honorararzt? Das entscheidet sich letztlich an den Details des Honorararztvertrages - und damit auch, ob Sozialbeiträge für das Beschäftigungsverhältnis fällig werden oder nicht.

© beerkoff/Fotolia.com

DÜSSELDORF. "Früher gab es eine Firewall: Der Krankenhausarzt blieb in der Klinik, der Vertragsarzt in der Praxis", erläuterte Rechtsanwalt Dr. Thomas Bohle kürzlich bei der Eröffnung der Düsseldorfer Dependance der auf Sozial-, Pharma- und Medizinrecht spezialisierten Berliner Kanzlei Dierks + Bohle Rechtsanwälte.

Im Jahr 2007 ist das Verbot gefallen. Seither können Vertragsärzte auf Honorarbasis auch in Kliniken arbeiten.

"Die Frage ist aber, welchen Status der Arzt inne hat", erklärte Bohle. Wird er praktisch wie ein Arbeitnehmer tätig, ist er unausweichlich Teil der arbeits- und sozialrechtlichen Welt - und damit müssen für ihn Sozialabgaben gezahlt werden. Das ist in der Regel der Fall, wenn er weisungsgebunden oder in die Arbeitsabläufe eingegliedert ist.

Es droht nicht nur Nachzahlung

Kliniken haben durchaus die Möglichkeit, Verträge mit Honorarärzten so zu gestalten, dass die Mediziner eben keine Arbeitnehmer im sozialrechtlichen Sinne sind. Aber sie lassen allzu selten prüfen, ob ihnen das auch gelungen ist. "Die meisten lassen es darauf ankommen", so Bohle. Aber das ist gefährlich.

Es droht nicht nur die Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge - bei (bedingtem) Vorsatz für bis zu 30 Jahre. Arbeitgeber müssen auch fürchten, straf- und steuerrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden.

Ohne Probleme bewältigte Betriebsprüfungen bringen Kliniken nicht auf die sichere Seite, sagte Bohle. "Diese Fälle können jederzeit wieder aufgegriffen werden." Der Honorararzt selbst hat nicht viel zu fürchten. Ihm drohen nur Sozialabgabenabzüge bei den drei nächsten Gehaltszahlungen.

"Der sicherste Weg ist, mit Zustimmung des Arztes einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund zu stellen, dessen Status prüfen zu lassen", empfahl Bohle.

Ein solcher Antrag muss binnen eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen, damit die Klinik in den Genuss der besonderen Vorteile des Anfrageverfahrens kommt: Hat der Arzt mit Aufnahme seiner Tätigkeit eine vergleichbare Kranken- und Rentenversicherung, tritt die Versicherungspflicht erst dann ein, wenn die Deutsche Rentenversicherung Bund ihre Entscheidung bekannt gegeben hat.

Dagegen kann man aber Widerspruch einlegen und gegebenenfalls klagen. Erst wenn der Bescheid bestandskräftig ist, sind die Beiträge fällig. "Man kann die Sache also - wenn man will - in Ruhe durchklagen", sagte der Anwalt.

Grenzen sind unklar

Das Bundessozialgericht hat klargestellt, dass der Gesetzgeber die Tätigkeit des Vertragsarztes im Krankenhaus mit der Änderung des Zulassungsrechts nicht ausdrücklich erlaubt hat. Nur das generelle Verbot ist seit 2007 beseitigt.

Auch wenn vieles rechtlich nicht abschließend geklärt ist, feststeht: Gibt es eine Erlaubnisnorm, wie bei der vor- und nachstationären Versorgung, ist die Tätigkeit eines Vertragsarztes im Krankenhaus gegen Entgelt grundsätzlich statthaft. Aber: "Die Zuweisung von Patienten gegen Entgelt ist es nicht", stellte Bohle klar. Auch indirekte Zuweisermodelle sind nicht erlaubt.

Die Große Koalition will mit den Mitteln des Strafrechts unlautere Kooperationen verhindern. Davon hält Bohle nichts, wenn die Grenze zwischen "erlaubt" und "verboten" nicht gleichzeitig klar gezogen wird. "Solange nicht feststeht, wie viel das Krankenhaus dem Vertragsarzt für seine Tätigkeit bezahlen darf, ist dieser Ansatz falsch", sagte er.

"Wenn die Vergütung zu einem strafrechtlichen Risiko führt, sind die gesundheitspolitisch gewollten Kooperationen zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern tot."

Stattdessen sollte der Gesetzgeber für mehr Transparenz bei Kooperationen sorgen.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Entlassmanagement

Wenn die Klinik Faxe in die Praxis schickt

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Übersichtsarbeit zu Grippeimpstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Sieht lecker aus und schmeckt — doch die in Fertigprodukten oft enthaltenen Emulgatoren wirken proinflammatorisch. Ein No-Go für Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen.

© mit KI generiert / manazil / stock.adobe.com

Emulgatoren in Fertigprodukten

Hilfreich bei Morbus Crohn: Speiseeis & Co. raus aus dem Speiseplan!