Wer Mitarbeiter nicht informiert, zahlt Gehalt weiter

DÜSSELDORF (akr). Verkaufen niedergelassene Mediziner ihren Vertragsarztsitz, müssen sie ihre Angestellten rechtzeitig informieren. Sonst müssen sie deren Gehalt weiterzahlen.

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"Wenn die Information nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgt, können Mitarbeiter auch nach einem Jahr noch widersprechen mit der Konsequenz, dass das Arbeitsverhältnis weiterhin Bestand hat", sagte der Fachanwalt für Medizinrecht Sven Rothfuß bei einem Seminar während des Medica-Kongresses in Düsseldorf.

Beim Verkauf eines Vertragsarztsitzes zum Beispiel an ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) gehen die Arbeitsverhältnisse auf den Betreiber über. "Kündigungen aus Anlass des Übergangs sind unwirksam", erklärte Rothfuß.

Der Arbeitgeber hat gegenüber den Beschäftigten eine Informationspflicht. Er muss sie über Verkauf und Käufer in Kenntnis setzen. Kommt der Arzt dieser Pflicht nicht nach, riskiert er eine Klage auf Aufrechterhaltung des Arbeitsvertrags. Der Mediziner kann zwar dem Mitarbeiter kündigen, muss aber die vertraglichen Fristen beachten und so lange das Gehalt zahlen.

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