Direkt zum Inhaltsbereich

Wer haftet für Schaden beim Falschparken?

Veröffentlicht:

KIEL (eb). Entsteht wegen Falschparken ein Schaden am Auto, haftet der Falschparker für einen Teil des Schadens selbst, entschied das Amtsgericht München. Ein Taxifahrer hatte sein Auto so geparkt, dass ein Teil des Wagens in ein absolutes Halteverbot hineinragte. Ein Omnibus streifte diesen Teil. Laut Urteil muss der Taxifahrer ein Drittel des Schadens selbst tragen.

Az.: 341 C 15805/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Medizin aus dem Kochtopf

Wie Ernährung die altersbedingte Makuladegeneration beeinflusst

Lesetipps
Eine Sporttasche liegt am Boden und ist gefüllt mit Sportsachen, wie einem Springseil, einem Fußball, Laufschuhen und Tennisschlägern.

© Pixel-Shot - stock.adobe.com

Körperliches Training

Mit einer Stunde mehr Sport die Brustkrebsmortalität senken?

Ein Schild "Stromausfall wir können leider nicht öffnen. Im Notfall bitte klopfen" ist an einer Tür angebracht.

© Marijan Murat/dpa

Krisenresilienz

Stromausfall in Reutlingen: Eine Ärztin schildert ihre Erfahrungen