Direkt zum Inhaltsbereich

Wer haftet für Schaden beim Falschparken?

Veröffentlicht:

KIEL (eb). Entsteht wegen Falschparken ein Schaden am Auto, haftet der Falschparker für einen Teil des Schadens selbst, entschied das Amtsgericht München. Ein Taxifahrer hatte sein Auto so geparkt, dass ein Teil des Wagens in ein absolutes Halteverbot hineinragte. Ein Omnibus streifte diesen Teil. Laut Urteil muss der Taxifahrer ein Drittel des Schadens selbst tragen.

Az.: 341 C 15805/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Krankenkassen-Analyse

IKK classic: Weniger Verdachtsmeldungen auf Behandlungsfehler

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Therapie je nach Risiko

Akute Lungenembolie: Was die optimale Therapie ausmacht

Prävalenz-Vergleich der Kreise

Auffällig hoher Anteil an multimorbiden Menschen in Ostdeutschland

Lesetipps
Akte im Hängeregister mit der Aufschrift Gewerbesteuer.

© Torsten Sukrow / SULUPRESS.DE / picture alliance

Freiberuflichkeit

Viele Angestellte machen aus einer Arztpraxis noch lange kein Gewerbe