Kommentar zu Kliniksubventionen

Wer hat Angst vor Luxemburg?

Die Kliniklandschaft in Deutschland muss neu geordnet werden. Am besten, der deutsche Gesetzgeber käme einem Gerichtsurteil zuvor.

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Ist es Daseinsvorsorge oder sind es unzulässige Subventionen? Der Streit um den Defizitausgleich für Kliniken in öffentlicher Trägerschaft liegt nun vor Gericht. Die Klage des Privatklinik-Verbandes BDPK war naheliegend.

Verwunderlich ist die Reaktion des Interessenverbandes Kommunaler Krankenhäuser IVKK: Er spricht jetzt von einer Drohung, obwohl die Klage bereits am 14. Mai beim Landgericht Tübingen eingegangen ist.

Und er will die Sache vor das Bundesverfassungsgericht bringen, obwohl der Streit von den vorgegebenen Verfahrensabläufen her kaum dort landen kann.

Hintergrund ist die Angst des IVKK vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Sein Image als wirtschaftsliberaler Scharfmacher gründet sich aber in Zeiten, als auch politisch die wirtschaftliche Zusammenarbeit der Motor der europäischen Integration war.

Doch die EU ist weiter, und das ist längst auch in Luxemburg angekommen. Die konkrete Streitfrage ist besonders komplex, die Antwort des EuGH daher offen.

Angst aber muss vor diesem Gericht niemand haben.

Statt vom Bundesverfassungsgericht zu schwärmen täte der IVKK daher gut daran, Argumente zu sammeln. Die gibt es, ganz ohne Frage.

Sie wären dann auch auf nationaler Ebene verwertbar. Denn dass die Kliniklandschaft in Deutschland eine Neuordnung braucht, ist unumstritten.

Am besten wäre es daher, der Gesetzgeber käme dem EuGH zuvor.

Lesen Sie dazu auch: Kommunale Kliniken: Angst vor dem EU-Gerichtshof

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