Klinikpleite

Wer sichert die Patientenakten?

Datenschutz bei Insolvenz - ist das ein Fall für den Gesetzgeber? In NRW gibt es dazu Überlegungen.

Veröffentlicht:

KÖLN. Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) setzt sich für eine gesetzliche Regelung der Frage ein, wer nach der Pleite einer Privatklinik für die Sicherung der Patientenakten zuständig ist.

Das könne im Patientenrechtegesetz, der Gewerbeordnung oder der Insolvenzordnung geschehen, teilt Steffens in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Matthias Kerkhoff mit.

Er bezog sich auf den Fall einer Privatklinik aus Meschede, die 2009 insolvent gegangen war und geschlossen wurde. Das Land NRW streitet mit dem Insolvenzverwalter über die Frage, wer für die Sicherung der Patientenakten verantwortlich ist.

Einbrecher gelangten an Akten

Obwohl die Akten in verschlossenen Räumen der Klinik untergebracht sind, ist es Einbrechern nach Angaben von Steffens gelungen, sich Zugang zu ihnen zu verschaffen. Inzwischen seien Räumlichkeiten und Akten behördlich wieder gesichert worden.

Um größtmögliche Rechtssicherheit zu schaffen, hält die Landesregierung eine Regelung auf Bundesebene für erforderlich. Ihr Ministerium habe dieses Anliegen mehrfach im Bundesgesundheitsministerium vorgebracht, berichtet Steffens.

"Das Bundesministerium für Gesundheit sieht allerdings bisher keinen Handlungsbedarf zur Schaffung einer bundeseinheitlichen Regelung."

Eine Abfrage für die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden hat zudem ergeben, dass auch die meisten Bundesländer zurzeit keine Notwendigkeit für gesetzliche Änderungen sehen. Steffens geht aber davon aus, dass die Fragen rund um insolvente Krankenhäuser bundesweit an Relevanz gewinnen werden.

Es gebe Informationen, dass das Thema beispielsweise in Hessen akut geworden ist. "Das Ministerium versucht daher zurzeit, die übrigen Bundesländer für die Problematik zu sensibilisieren und für eine bundeseinheitliche Regelung zu werben", führt sie aus.

Bei einem breiten Konsens der Länder sei eine gemeinsame Bundesratsinitiative eine Möglichkeit. (iss)

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