Werbung auf jeder vierten Seite ist zu viel
MÜNSTER (juk). Bei der Werbung für die Praxis sollten Ärzte Augenmaß behalten. Das Berufsgericht für Heilberufe in Münster hat einen Zahnarzt zu 2000 Euro Geldbuße verurteilt, weil er auf jeder vierten Seite eines Telefonbuchs eine Anzeige geschaltet hatte.