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Wettbewerbszentrale geht gegen HNO-Ärzte vor

FRANKFURT/MAIN (pei). Vier HNO-Ärzte aus dem Raum Stuttgart haben eine Unterlassungserklärung der Wettbewerbszentrale unterzeichnet. Nach Ermittlungen der Wettbewerbshüter hatten sie als Gesellschafter einer Hörgeräteakustik-Kette an den verschriebenen Hilfsmitteln mitverdient.

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Wie Rechtsanwalt Peter Brammen von der Hamburger Geschäftsstelle der Wettbewerbszentrale erläutert, wurde der Fall durch den Einsatz von Testpatienten aufgeklärt. Sie seien von den Ärzten direkt zu den Hörgeräte-Geschäften geschickt worden.

Mit der Unterlassungserklärung verpflichten sich die HNO-Ärzte, künftig nicht mehr als Gesellschafter der Betriebe zu agieren. Zuweisungen von Patienten gegen Entgelt sind durch die Musterberufsordnung verboten. Zudem wurde der Paragraf 128 Sozialgesetzbuch V verschärft. Der verkürzte Versorgungsweg für Hilfsmittel ist dadurch nur noch auf Basis eines Vertrags mit Krankenkassen zulässig.

Nach Brammens Angaben befasst sich die Wettbewerbszentrale derzeit mit einer Reihe ähnlicher Verfahren. Die beanstandeten Geschäftspraktiken betreffen weitere HNO-Ärzte und Hörgeräteakustik-Betriebe sowie Augenärzte und Optiker. Auch Krankenkassen ermitteln gegen unzulässige Zusammenarbeit von Ärzten und Hilfsmittelanbietern, so etwa die KKH-Allianz (wir berichteten).

Laut dem Wettbewerbshüter wurden Urteile des Bundesgerichtshofs aus den Jahren 1999 und 2000 zum verkürzten Versorgungsweg teilweise falsch interpretiert. Inzwischen habe der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung in einem Urteil zur Brillenversorgung präzisiert. Darin wird der "hinreichende Grund" für die Verweisung von Patienten an bestimmte Hilfsmittelanbieter sehr eng ausgelegt (Az.: I ZR 13/09). Die Vorinstanz hatte laut Wettbewerbszentrale noch "einen mehr als großzügigen Maßstab" angelegt.

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