Digitale Gesundheitsanwendungen

Wie funktioniert der Nutzennachweis bei Apps auf Rezept?

Im neuen Format des „Researchathons“ loten Health-IT-Spezialisten am Donnerstag im Deutschen Krebsforschungszentrum die Grenzen des Nutzennachweises für die Apps auf Rezept aus.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Apps auf Rezept? Noch sind in puncto Nutzennachweis viele Fragen offen. Über sie diskutieren Experten am Donnerstag in Heidelberg.

Apps auf Rezept? Noch sind in puncto Nutzennachweis viele Fragen offen. Über sie diskutieren Experten am Donnerstag in Heidelberg.

© vectorfusionart / stock.adobe.com

Heidelberg. Bald sollen Ärzte Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verordnen können. Gemäß Digitale-Versorgung-Gesetz sollen Kassen die Kosten für die Apps dauerhaft tragen, wenn der Anbieter innerhalb eines Jahres einen entsprechenden Nutzennachweis erbringt.

Nutzennachweis – aber wie?

Doch: Wie soll dieser Nutzennachweis in der Praxis vonstattengehen, wo stoßen Anbieter womöglich an ihre Grenzen? Da Deutschland mit Apps auf Rezept in der globalen E-Health-Welt Neuland betritt, sind diese Frage noch weitgehend offen.

Damit das nicht so bleibt, haben sich am Donnerstag in Heidelberg hundert Wissenschaftler und IT-Profis zum ersten „Researchathon für Digitale Gesundheitsanwendungen“ im Deutschen Krebsforschungszentrum getroffen. Im Auftrag des Ausrichters, des beim Bundesgesundheitsministerium angedockten health innovation hub (hih), loten die Health-IT-Pioniere in kleinen Gruppen anhand fiktiver DiGA die Möglichkeiten des Nutzennachweises aus.

Fiktive Anwendungsbeispiele

Dabei geht es unter anderem um eine
  • Begleit-DiGA nach Schlaganfall: Diese richtet sich an Patienten, die vor Kurzem einen Insult erlitten haben. Die App dokumentiert den Rehafortschritt für Patienten, Therapeuten und Ärzte.
  • Schlafapnoe-DiGA: Die App richtet sich an Patienten mit Schlafstörungen, die möglicherweise auf eine Form der Schlafapnoe zurückzuführen sind. Die diagnostisch wirkende DiGA nutzt Schallwellen, die vom Smartphone aus gesendet werden und Bewegungen der schlafenden Person registrieren. Das Smartphone zeichnet die reflektierten Schallwellen auf und kann dadurch auch die Atemfrequenz der betreffenden Person aufzeichnen. Die DiGA analysiert die Daten und detektiert unterschiedlichste Schlafapnoe-Vorkommnisse, die Ärzte in der Diagnostik unterstützen soll.
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7].  Pfizer Deutschland GmbH

© Pfizer Deutschland GmbH

Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Strukturelle Ursachen ausschließen!

Das sind die Red Flags bei Nackenschmerzen

Humane Papillomviren

Nach Impfung: HPV-Screening nur zwei- bis dreimal im Leben?

Systemischer Lupus erythematodes

13 Tipps zur Umsetzung der europäischen Lupus-Leitlinien

Lesetipps
Ein einbandagierter Fuß

© Patrick Bonnor / stock.adobe.com

Wundheilung

Ulcus cruris venosum: Was für die Kompressionstherapie wichtig ist

Nahaufnahme eines Smartphone-Bildschirm mit dem Chatverlauf des Smartphonebesitzers mit einem Chatbot.

© terovesalainen / stock.adobe.com

Tipps für die Praxis

Wie sag ich‘s Patienten, dass der KI-Chatbot falschliegt?

Rita Süssmuth steht in ihrem Büro im Deutschen Bundestag.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Nachruf

Rita Süssmuth: Kämpferin gegen Diskriminierung