Digitale Gesundheitsanwendungen
Wie funktioniert der Nutzennachweis bei Apps auf Rezept?
Im neuen Format des „Researchathons“ loten Health-IT-Spezialisten am Donnerstag im Deutschen Krebsforschungszentrum die Grenzen des Nutzennachweises für die Apps auf Rezept aus.
Veröffentlicht:Heidelberg. Bald sollen Ärzte Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verordnen können. Gemäß Digitale-Versorgung-Gesetz sollen Kassen die Kosten für die Apps dauerhaft tragen, wenn der Anbieter innerhalb eines Jahres einen entsprechenden Nutzennachweis erbringt.
Nutzennachweis – aber wie?
Doch: Wie soll dieser Nutzennachweis in der Praxis vonstattengehen, wo stoßen Anbieter womöglich an ihre Grenzen? Da Deutschland mit Apps auf Rezept in der globalen E-Health-Welt Neuland betritt, sind diese Frage noch weitgehend offen.
Damit das nicht so bleibt, haben sich am Donnerstag in Heidelberg hundert Wissenschaftler und IT-Profis zum ersten „Researchathon für Digitale Gesundheitsanwendungen“ im Deutschen Krebsforschungszentrum getroffen. Im Auftrag des Ausrichters, des beim Bundesgesundheitsministerium angedockten health innovation hub (hih), loten die Health-IT-Pioniere in kleinen Gruppen anhand fiktiver DiGA die Möglichkeiten des Nutzennachweises aus.
Fiktive Anwendungsbeispiele
Dabei geht es unter anderem um eine- Begleit-DiGA nach Schlaganfall: Diese richtet sich an Patienten, die vor Kurzem einen Insult erlitten haben. Die App dokumentiert den Rehafortschritt für Patienten, Therapeuten und Ärzte.
- Schlafapnoe-DiGA: Die App richtet sich an Patienten mit Schlafstörungen, die möglicherweise auf eine Form der Schlafapnoe zurückzuführen sind. Die diagnostisch wirkende DiGA nutzt Schallwellen, die vom Smartphone aus gesendet werden und Bewegungen der schlafenden Person registrieren. Das Smartphone zeichnet die reflektierten Schallwellen auf und kann dadurch auch die Atemfrequenz der betreffenden Person aufzeichnen. Die DiGA analysiert die Daten und detektiert unterschiedlichste Schlafapnoe-Vorkommnisse, die Ärzte in der Diagnostik unterstützen soll.