Direkt zum Inhaltsbereich

Erbrecht

Wortwahl für Erbverzicht genau prüfen

Veröffentlicht:

HAMM. Praxischefs wissen: Auf die Wortwahl muss bei Verträgen genau geachtet werden. Das gilt natürlich auch für Erbauseinandersetzungsverträge.

Denn wer zum Beispiel unterschreibt, dass er nach Zahlung eines bestimmten Betrags "unter Lebenden und von Todes wegen ein für alle Male abgefunden" ist, der verzichtet auf sein zukünftiges Erbe, so das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Für einen Erbverzicht, so die Richter, ist es nicht erforderlich, dass das Wort Erbverzicht verwendet wird.

Es reicht, dass der Verzichtswille sich aus dem Inhalt des Vertrages ergibt. Einen solchen Willen sah das OLG durch den genannten Vertragspassus als gegeben an. (juk)

Oberlandesgericht Hamm Az. 15 W 92/14

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Anpassung Schutzimpfungs-Richtlinie

Indikationsunabhängige Corona-Impfung künftig für Kassenpatienten erst ab 75

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neurodivergenz

ADHS in der Hausarztpraxis: Hinweise für die Diagnostik

Intoxikationen

Pilzvergiftungen: Was ist für Hausärzte relevant?

Lesetipps
Smartphones mit Gemini und Chat-GBT

© Lorenzo Di Cola | NurPhoto / picture alliance

Künstliche Intelligenz

Warum die KI eine Hausärztin fälschlicherweise für tot erklärte

Eine ältere Frau stützt ihr Gesicht mit ihren Händen ab.

© Alexey Klementiev / photos.com

Risikofaktoren im Blick

So spüren Sie eine Post-Stroke-Depression auf

Modell eines Menschen mit Kopfschmerzen.

© Ezar / stock.adobe.com / Generated with AI

Viral bedingte Hirnentzündung

Virologe: „Das Bornavirus ist unser neues Tollwutvirus“