Erbrecht

Wortwahl für Erbverzicht genau prüfen

Veröffentlicht:

HAMM. Praxischefs wissen: Auf die Wortwahl muss bei Verträgen genau geachtet werden. Das gilt natürlich auch für Erbauseinandersetzungsverträge.

Denn wer zum Beispiel unterschreibt, dass er nach Zahlung eines bestimmten Betrags "unter Lebenden und von Todes wegen ein für alle Male abgefunden" ist, der verzichtet auf sein zukünftiges Erbe, so das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Für einen Erbverzicht, so die Richter, ist es nicht erforderlich, dass das Wort Erbverzicht verwendet wird.

Es reicht, dass der Verzichtswille sich aus dem Inhalt des Vertrages ergibt. Einen solchen Willen sah das OLG durch den genannten Vertragspassus als gegeben an. (juk)

Oberlandesgericht Hamm Az. 15 W 92/14

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Keine Modeerscheinung

ADHS im Erwachsenenalter: Das gilt für Diagnostik und Therapie

Lesetipps
Endoskopische Auffälligkeiten bei der Colitis ulcerosa

© Gastrolab / Science Photo Library

Interview

Das ist neu in der S3-Leitlinie Colitis ulcerosa

 Shabnam Fahimi-Weber

© Jochen Tack

Einsatz im Kriegsgebiet

Essener HNO-Ärztin hilft Menschen im Iran via Telemedizin