Prozessbeginn

Zahnarzt-Ehepaar als Drogenhändler?

Veröffentlicht:

KREFELD. Wegen Drogenhandels und -anbaus müssen sich ein Zahnarzt und seine Frau vor dem Amtsgericht in Krefeld verantworten. Nach übereinstimmenden Medienberichten war in einer von ihnen vermieteten Wohnung eine Plantage mit 1300 Cannabispflanzen entdeckt worden.

Diese seien mit einem Gesamtgewicht von 53,5 Kilogramm und einem Wirkstoffgehalt von 8,1 Kilogramm THC bei einer Durchsuchung im Januar 2014 sichergestellt worden, meldete die Westdeutsche Zeitung.

Der 34-jährige Mieter, der bereits als Plantagenbetreiber zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war, hatte das Paar schwer belastet. Die Verteidigerin des 51-jährigen Zahnarztes sagte am Rande der Verhandlung am Montag, die Anklage fuße auf einem Racheakt des Mieters.

Ein vom Zahnarzt beauftragter Privatdetektiv habe die Plantage entdeckt und davon mit Einverständnis seines Auftraggebers einem Polizisten berichtet. Die Staatsanwaltschaft sah dies anders und brachte das Ehepaar vor Gericht.

Dort schwiegen beide zu den Vorwürfen. Bis Mitte Juni sind noch drei weitere Verhandlungstage angesetzt. (dab)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Fünf farbige Türen, die alle ein Fragezeichen in der Mitte haben, stehen nebeneinander.

© Sawyer0 / stock.adobe.com

Qual der Wahl

Therapie-Entscheidung bei Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa: Welche Türe nehmen?