Rechtsmediziner kritisieren

Zu viele Fehler bei der Leichenschau

Ärzte machen bei Leichenschau und Totenscheinen zu viele Fehler, bemängeln Rechtsmediziner. Vor allem vor Feuerbestattungen sei manchmal ein zweiter Blick nötig, heißt es auf ihrer Jahrestagung in Greifswald.

Von Martina Rathke Veröffentlicht:
Bei Auffälligkeiten an Leichen sollten die Gerichtsmediziner mögliche Ungereimtheiten aufklären.

Bei Auffälligkeiten an Leichen sollten die Gerichtsmediziner mögliche Ungereimtheiten aufklären.

© Arteria Photography

GREIFSWALD. Rechtsmediziner bemängeln die Arbeit von Ärzten bei der Leichenschau. "Die Qualität der Leichenschau ist deutschlandweit ein Problem", sagte die Direktorin des Rechtsmedizinischen Instituts der Universität Greifswald, Britta Bockholdt, am Dienstag bei der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin.

In Greifswald und auf der Insel Usedom treffen sich noch bis 13. September rund 250 Experten aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden.

Jeder 20. Totenschein fehlerhaft?

Der Totenschein von bis zu jeder 20. Leiche sei fehlerhaft. In den Krematorien Mecklenburg-Vorpommerns stoppen die Rechtsmediziner jährlich in zwei bis fünf Prozent der Fälle die Verbrennung, um in einer zusätzlichen Leichenschau Unklarheiten auszuräumen, resümierte Bockholdt.

Schließlich entfällt hier die Möglichkeit einer späteren Exhumierung. In anderen Bundesländern seien die Zahlen ähnlich.

Tagungspräsidentin Bockholdt beklagt, dass es nicht in allen Bundesländern eine durch Rechtsmediziner durchgeführte zweite Leichenschau bei Feuerbestattungen gibt. Sie sprach sich für ein bundeseinheitliches Leichenschaugesetz aus.

"Standardisierte Maßstäbe in der Begutachtung der Leichen wie auch einheitliche Totenscheine wären sinnvoll, um falsche Angaben zu verhindern." Zudem müssten die Ärzte regelmäßig geschult werden, um Fehleinschätzungen bei der ersten Leichenschau zu verhindern.

Oftmals würden bei der ersten Leichenschau Petechien an den Augen übersehen. "Sie können Hinweis auf eine gewaltsame Halskompression, also ein Erwürgen, sein", sagte Bockholdt.

Petechien könnten zwar noch andere Ursachen haben, müssten aber erkannt und weiter untersucht werden.

Gewaltverbrechen oft unentdeckt

Dass Rechtsmedizinern bei der zweiten Leichenschau Gewaltverbrechen auffallen, sei eher selten, räumte Bockholdt ein. 2010 klärten die Greifswalder Rechtsmediziner aber einen Kriminalfall auf: Ein 69-jähriger Rentner aus Anklam hatte eine 65-jährige Bekannte erwürgt.

Das Verbrechen wurde erst im Krematorium unmittelbar vor der Einäscherung durch Rechtsmediziner bei der zweiten Leichenschau entdeckt. Der Mann gestand später den Mord und wurde zu elf Jahren Haft verurteilt. Problematisch seien für Rechtsmediziner bestimmte Formen von Vergiftungen, die schwer erkennbar seien.

Die Rechtsmediziner wollen auf der Tagung eine Arbeitsgemeinschaft "Forensische Bildgebung" gründen.

CT und MRT spielten zunehmend eine Rolle als ergänzendes Untersuchungsverfahren, würden aber die Obduktionen nicht ersetzen können. Sie könnten bei der Suche nach Fremdkörpern wie abgebrochenen Messerspitzen und Projektilen eingesetzt werden. (dpa)

Video

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Veröffentlicht: 09.09.2014 © Springer Medizin

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Kommentare
Hauke Gerlof 11.09.201417:47 Uhr

Vermeidung von Interessenkonflikte

Der folgende Leserbrief erreichte uns per Mail:

Mein Vorschlag: Etablierung eines (staatlich bestellten) "Coroners", wie in Oesterreich / England laengst etabliert.- Damit auch Interessenkonflikte als behandelnder Arzt weitgehend ausgeschlosen.

Dr.med. Walter Bachmann / Neunkirchen

Dr. Friedrich H. Methfessel 10.09.201409:36 Uhr

Dann sollen es eben die Rechtsmediziner machen!

Die Durchführung der Leichenschau wird auf die kurativ tätigen Ärzte ''in der Fläche'' deligiert. Es wird immer kritisiert, dass wir da viel zu dilettantisch und fehlerbehaftet untersuchen.
Nun liegen bei uns die Leichen nicht nackt auf einem Edelstahltisch mit hellem Licht, beliebig viel Zeit und optimalen Bedingungen.
Gerne gebe ich die Aufgabe grundsätzlich an die Rechtsmediziner ab! Sollen die Rechtsmediziner einen flächendeckenden Notdienst einrichten. Oder der Gesetzgeber ein Gesetz einführen, dass alle Verstorbenen zum nächstliegendem rechtsmedizinischen Institut zur fachkundigen Untersuchung gebracht werden. Oder führt ein flächendeckendes System von Mediziner ein, die eine entsprechende Fachkunde erlangen können. Vorteil ist darin auch, dass die Arzt-Patientin Bindung da nicht existiert und dieser fachkundige Arzt/Ärztin nicht auf die emotionale Situation Rücksicht nehmen muss.

Zumal bei der seit jahrzehnten unveränderten, lächerlichen GOÄ Vergütung und die Mühe den Betrag von den Erben einzutreiben soll ich auch noch die Kosten für Weiterbildungen tragen? Die Leichenschau ist ja ohnehin keine kurativ-präventive Leistung für die ich mich mit meiner Niederlassung entschieden habe.

Dr. Josef Arlt 10.09.201408:39 Uhr

Das KV-Notdienstsystem will eine Leichenschau durch Psychotherapeuten

Wen wundert die mangelnde Qualität bei der Leichenschau. Kann man denn im Guten ernsthaft von ärztlichen Psychotherapeuten und ausschließlich psychiatrisch tätigen Ärzten verlangen, nach einem Wochenend-Fortbildungs-Craskkurs und völlig ohne praktische Erfahrungen Leichenschauen durchzuführen? Meine erste Leichenschau mußte ich nach 14 Jahren ausschließlich sprechender Medizin nach meiner Niederlassung im KV-Notdienst absolvieren. Die Leichenschau ist eine ärztliche Pflicht, die man leider auch nicht aufgrund mangelnder Erfahrung oder Unkenntnis verwehren kann (...) Daran wird sich auch nichts ändern, weil Rechtsmediziner zwar mehr Qualität fordern, aber selber nicht bereit sind, in den Nächten für Leichenschauen verfügbar zu sein.

Dr. Thomas Georg Schätzler 09.09.201423:11 Uhr

Mit dem "Ersten" sieht man besser als mit dem "Zweiten"!

Warum soll bei Erd-, See- und "vor allem vor Feuerbestattungen manchmal ein zweiter Blick nötig" sein. Der e r s t e Blick ist doch viel entscheidender. Wenn ausgerechnet Rechtsmediziner die Arbeit von Ärzten bei der Leichenschau bemängeln und kritisieren: "Die Qualität der Leichenschau ist deutschlandweit ein Problem", müssten Sie dann nicht den professionell fundierten, e r s t e n Blick einfordern?

Es ist ein Anachronismus sondergleichen, dass überwiegend von Hausärztinnen und Hausärzten, aber auch von den in der Krankenversorgung tätigen Assistenz-, Fach- und Spezial-Ärzten in Klinik und Praxis bzw. zusätzlich im Rahmen des ambulanten/stationären Notdienstes Spezialkenntnisse und Fähigkeiten der professionellen Leichenschau eingeforderte werden. Denn nicht nur Allgemeinärzte und hausärztliche Internisten sind in Primär- und Sekundärprävention, biografisch begründeter Anamnese, Patienten-Untersuchung, abgestufter und Evidenz-basierter Differenzialdiagnostik, Risikostratifizierung, Krankheitslast adaptierter konservativer und interventioneller Therapie, Schmerzlinderung, Palliation und Sterbebegleitung derart involviert, weitergebildet und qualifiziert, dass sie die Aufgaben eines geschulten und hochqualifizierten Rechtsmediziners mit entsprechender Institutsausstattung nicht auch noch übernehmen können. Zumal gelegentlich das ganze Geschehen durch Organspende-Teilnahme und Diskussionen unter klinischen Transplantations-Beauftragten verkompliziert wird.

Außerdem ist ihnen die Inspektion und Untersuchung eines von Fachpersonal herbeigeschafften, vollständig entkleideten, gut ausgeleuchteten und nach Fotodokumentation des Auffindungsortes von Verschmutzungsspuren gereinigten Leichnams gemeinsam mit Assistenzpersonal nicht möglich. Nur dabei könnten versteckte Injektions- und Schusswunden unter dem Haaransatz, diskrete Strangulationsspuren, Erstickung durch äußere Einwirkungen, Schädelbasisfrakturen, verdächtige Hauteffloreszenzen, aber auch Beibringung von tödlich wirkenden Mitteln in Körperöffnungen etc. detektiert werden. Im Übrigen wäre es ein Armutszeugnis für die rechtsmedizinische Profession, wenn sie nicht r e g e l h a f t eine w e i t a u s bessere Klärung natürlicher respektive unnatürlicher Todesursachen fände, als es den übrigen „Feld-, Wald- und Wiesen-Doktores“ jemals möglich wäre.

Hinzu kommt, dass nach den unterschiedlichen Ausführungsvorschriften der deutschen Bundesländer die Leichenschau „unverzüglich“, d. h. ohne eigenes schuldhaftes Verzögern, von jedem, der im Besitz einer Approbation als Arzt ist, durchzuführen ist. Unter dem Druck einer Notfallsprechstunde, eines übervollen Wartezimmers, der Dokumentation einer gerade ambulant/stationär durchgeführten Intervention, einer notwendigen Krankenbeobachtung, der Regelung und Befriedigung persönlich-privater Verrichtungen und Betätigungen, aber auch im Beisein von trauernden, wehklagenden, verstörten, in seltenen Fällen innerlich frohlockenden Angehörigen, ist die korrekte Leichenschau im häuslichen Milieu unter den kritischen Blicken einer sich stetig vergrößernden Trauergemeinde ein fast undurchführbares „Public Viewing“.

Dabei wäre Alles so einfach: Ein staatlich vereidigter und beamtenbesoldeter „Coroner“, wie z. B. in allen Bundesstaaten der USA für über 300 Millionen Menschen gesetzlich geregelt, würde als neutraler, rechtsmedizinisch geschulter Untersucher, Sachverständiger und Amtsperson mit Unterstützung von Hilfskräften das ihm fremde Terrain eines häuslichen oder öffentlichen Auffindungsortes inspizieren und die Trauergemeinde mit der ihm eigenen Professionalität und Autorität in die Schranken weisen. Suspekte und ggf. strafrechtlich relevante Umstände würden detektiert und den hinzukommenden Ermittlungsbehörden gegenüber kommuniziert. In besonders komplizierten Fällen würde man einen wissenschaftlich hoch qualifizierten Rechtsmediziner hinzuziehen, der den Casus in einer Fachze

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