Medizinstudium

Zulassungspanne in Frankfurt: Gericht gibt klagenden Studenten Recht

Antragsteller haben nach Auffassung des Verwaltungsgerichts wohl einen Anspruch auf einen Medizinstudienplatz in Frankfurt.

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Frankfurt/Main. Die Zulassungspanne bei Medizinstudienplätzen der Frankfurter Goethe-Universität ist noch nicht zu Ende: Sechs Betroffene hatten gegen die bundesweit koordinierte Lösung geklagt. Das Frankfurter Verwaltungsgericht gab ihnen nun recht, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Die zuständige Kammer hatte am Mittwoch festgestellt, „dass die Antragsteller im Rahmen der im Eilverfahren gebotenen Überprüfung wohl einen Anspruch auf die Zulassung zum Studium der Humanmedizin in Frankfurt/Main haben“. Ihnen waren statt dessen Plätze für Zahnmedizin, Pharma- oder Biowissenschaften angeboten worden. Laut Gericht war „eine Rücknahme aller Zulassungsbescheide rechtswidrig“.

Versehentlich zu viele Studenten zugelassen

Auslöser der Affäre war, dass die Uni der zentralen Vermittlungsstelle für Medizinstudienplätze zu viele freie Plätze gemeldet hatte. Dadurch wurden rund 250 Studienbewerber zu viel in Frankfurt zugelassen. Als der Fehler bemerkt wurde, wurden die bereits versandten Zulassungsbescheide zurückgenommen.

Um den Betroffenen zu helfen, rangen die Hochschule, die Kultusministerien der Länder und die Stiftung, die die Zulassungen koordiniert, wochenlang um eine Lösung. Im Oktober verkündete die Goethe-Universität, dass allen Betroffenen ein Studienplatz angeboten werden konnte. Dabei kamen aber nicht alle in Frankfurt und nicht alle bei Humanmedizin unter. Das Verfahren, das zu dieser Lösung führte, ist überaus kompliziert.

Die Goethe-Universität nahm selbst weit mehr Studierende auf als es eigentlich Plätze gibt. Wenn das möglich ist, stünden auch für die sechs Antragsteller ausreichende Studienplätze zur Verfügung, urteilte das Gericht. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden. (dpa)

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