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Versorgungs-Qualität

Zusatznutzen ab jetzt in der Rezept-Software

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Berlin. Mit dreimonatiger Verzögerung startet zum 1. Oktober die Anzeige der Nutzenbewertungsbeschlüsse des GBA in der Praxis-EDV. Damit will der Gesetzgeber erreichen, dass Informationen über den Zusatznutzen neuer Arzneimittel „für Ärzte im Praxisalltag einfacher und schneller zugänglich sind“, wie es in der Begründung zum GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz von 2017 heißt. Was die Verordnungsprogramme diesbezüglich abzubilden haben, ist ausführlich in der „Elektronische Arzneimittelinformationen-Verordnung“ (Online unter: bit.ly/3icgPUs) geregelt. Darunter die für Ärzte wichtigsten Punkte:

  • Die Patientengruppen, für die ein Zusatznutzen des betreffenden Arzneimittels anerkannt ist,
  • die Anforderungen an die qualitätsgesicherte Anwendung,
  • die Angabe, ob für das Arzneimittel eine anwendungsbegleitende Datenerhebung gefordert wird und ob die Befugnis zur Verordnung auf Leistungserbringer beschränkt worden ist, die an dieser Datenerhebung mitwirken. (cw)

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