Der Tipp

Zuschläge für Raten zurückfordern

Veröffentlicht:

Ärzte, die Versicherungsprämien in Raten zahlen und deshalb Zuschläge zahlen müssen, sollten von ihrem Anbieter Geld zurückverlangen. Das rät die Verbraucherzentrale Hamburg.

Im Streit um Zuschläge für monatlich, viertel- oder halbjährlich gezahlte Beiträge haben die Verbraucherschützer vor den Landgerichten Stuttgart und Hamburg einen Etappensieg errungen. Die Richter kassierten Klauseln zu Zuschlägen wegen Intransparenz von Stuttgarter Leben, Neue Leben, Ergo und Signal Iduna.

Die Versicherer gehen zwar in Berufung. "Aber Kunden haben jetzt gute Argumente, um Geld von ihrem Versicherer zurückzuverlangen", so Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Warten Ärzte ab, bis der Rechtsstreit entschieden ist, sind Ansprüche eventuell verjährt.

Manche Versicherer erheben Zuschlag bei unterjähriger Zahlung

Versicherungsprämien werden jährlich fällig. Verlangen Versicherer wegen unterjähriger Zahlung einen Zuschlag, ist das ein gewährter Kredit, so die Verbraucherschützer. Den Zinssatz für diesen Kredit muss der Anbieter nach ihrer Überzeugung ausweisen, damit der Kunde die entstehenden Kosten sieht.

Für Beiträge zur Krankenversicherung gilt das allerdings nicht, sie werden monatlich kalkuliert. Manche Versicherer gehen in allen Sparten so vor und gewähren einen Rabatt, wenn der Kunde jährlich zahlt. Musterbriefe für die Rückforderung finden Ärzte auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de. (akr)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kräftige Anhebung

Der PKV-Standardtarif wird deutlich teurer

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Lesetipps
Eine Frau liegt auf dem Sofa und hält sich den Bauch.

© dragana991 / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Schmerzerkrankung

Endometriose-Leitlinie aktualisiert: Multimodale Therapie rückt in den Fokus

Ein Mann fasst sich an den Kopf und hat die Stirn in Falten gelegt.

© Pongsatorn / stock.adobe.com

Indikation für CGRP-Antikörper?

Clusterkopfschmerz: Erenumab scheitert in Prophylaxe-Studie

Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes