KOMMENTAR

Zwangsruhestand: Zeit für die Wende

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

Ist das jetzt die Wende für ältere Ärzte, die Abkehr der Politik vom Zwangsruhestand? Als wäre es schon längst selbstverständlich, hat Gesundheitsstaatssekretärin Marion Caspers-Merk im Bundestag zu Protokoll gegeben, dass die Bundesregierung die Altersgrenze für Vertragsärzte abschaffen will.

Für Kassenärzte, die kurz vor Erreichen der Altersgrenze stehen, ist das eine erfreuliche Perspektive, weil sie dann nicht mehr so sehr unter Druck stehen würden, einen Nachfolger zu finden, und wieder selbst bestimmen könnten, wann sie aufhören.

Die Perspektive bleibt allerdings noch nebelhaft. Denn zum Zeitpunkt einer Gesetzesänderung hat die Staatssekretärin nichts gesagt, und aus den Reihen des Koalitionspartners kamen nicht nur zustimmende Äußerungen zu dem Vorhaben.

Doch die Zeit drängt. Für die Zukunft zeichnet sich ein dramatischer Ärztemangel ab. Politiker haben reagiert und in unterversorgten Gebieten über das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz Ausnahmen zugelassen. Es wäre folgerichtig, bei zunehmendem Mangel auch die weiteren Begrenzungen aufzuheben.

Doch ein schaler Beigeschmack bleibt: Als es noch genug Ärzte gab, war ein Argument für die Altersgrenze - zumindest der Richter des Verfassungsgerichts - der Schutz der Patienten vor angeblich altersschwachen Ärzten. Jetzt, da sich ein Mangel abzeichnet, soll dieses Argument nicht mehr zählen? Die Doppelbödigkeit der Argumentation ist allzu durchsichtig.

Lesen Sie dazu auch: Koalition will Altersgrenze abschaffen

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Dürfen Vertragsärzte Kassenpatienten Privattermine anbieten, Frau Vogtmeier?

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Mann greift sich an den Fuß.

© Jan-Otto / Getty Images / iStock

Therapievergleich

Akuter Gichtanfall: Am Ende machen alle Wirkstoffe ihren Job

Ein Hinweisschild mit Bundesadler vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

© Uli Deck/picture alliance/dpa

Update

Urteil

Bundesverfassungsgericht: Triage-Regelung nicht mit Grundgesetz vereinbar