Zwei Wochen Frist für fristlose Kündigung

Veröffentlicht:

MAINZ (dpa). Die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters ist nur innerhalb von zwei Wochen zulässig, nachdem der Arbeitgeber von vermeintlichen Verfehlungen erfahren hat.

Das geht aus einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor. Nach Ablauf dieser Frist muss der Mitarbeiter selbst dann vorerst weiterbeschäftigt werden, wenn das Verhalten für eine fristlose Entlassung ausgereicht hätte (Az.: 10 Sa 428/08).

Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Medikamenten Rezept auf dem Schreibtisch einer Arzt Praxis

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Langfinger unterwegs

KV Sachsen warnt vor Rezeptdiebstählen in Arztpraxen

Ein Vorteil bei ärztlichen Patientinnen und Patienten: Die Kommunikation läuft direkter. (Motiv mit Fotomodellen)

© contrastwerkstatt / stock.adobe.com

Berufsrecht

Kollegen als Patienten? Was das fürs Honorar bedeutet