Direkt zum Inhaltsbereich

Zwei Wochen Frist für fristlose Kündigung

Veröffentlicht:

MAINZ (dpa). Die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters ist nur innerhalb von zwei Wochen zulässig, nachdem der Arbeitgeber von vermeintlichen Verfehlungen erfahren hat.

Das geht aus einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor. Nach Ablauf dieser Frist muss der Mitarbeiter selbst dann vorerst weiterbeschäftigt werden, wenn das Verhalten für eine fristlose Entlassung ausgereicht hätte (Az.: 10 Sa 428/08).

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Erfahrungen eines Hausarztes

40 Prozent Home-Office für Ärzte: Wie das funktionieren kann

Elternzeit, Krankheitsvertretung und Co.

Befristete Arbeitsverträge: Welche Fehler Sie vermeiden sollten

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Demenzprävention?

Alzheimer: Bei wem Fleischkonsum doch von Vorteil sein könnte

Lesetipps
Eine hervorgehobene Leber im 3D-Modell

© Dr_Microbe / stock.adobe.com

Münchner Aids- und Infektiologie-Tage

Chronische Hepatitis B: Heilung durch monoklonalen Antikörper?

Noch impfen nach einer RSV-Erkrankung?

© Porträt: privat | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Noch impfen nach einer RSV-Erkrankung?

Die Ärzte Zeitung ist jetzt auch auf Instagram aktiv.

© prima91 / stock.adobe.com

Social Media

Folgen Sie der Ärzte Zeitung auf Instagram