Direkt zum Inhaltsbereich

Zwei Wochen Frist für fristlose Kündigung

Veröffentlicht:

MAINZ (dpa). Die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters ist nur innerhalb von zwei Wochen zulässig, nachdem der Arbeitgeber von vermeintlichen Verfehlungen erfahren hat.

Das geht aus einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor. Nach Ablauf dieser Frist muss der Mitarbeiter selbst dann vorerst weiterbeschäftigt werden, wenn das Verhalten für eine fristlose Entlassung ausgereicht hätte (Az.: 10 Sa 428/08).

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Erfahrungen eines Hausarztes

40 Prozent Home-Office für Ärzte: Wie das funktionieren kann

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Jurist im Interview

Es droht ein Strafverfahren? Mit diesen Tipps sind Ärztinnen und Ärzte gerüstet

Lesetipps
Das Wort oder die Wortgruppe „Betablocker“ im Wörterbuch.

© sharafmaksumov / stock.adobe.com

REBOOT-Studie

Betablocker nach Herzinfarkt oft überflüssig

Ein Mann inhaliert

© Angelov / Stock.adobe.com

Fünf Säulen der Behandlung

COPD: Das empfiehlt die aktualisierte Leitlinie