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Fluchtgefahr

Zyto-Apotheker muss in U-Haft bleiben

Veröffentlicht:

KÖLN. Der Apotheker aus Bottrop, der im Verdacht steht, im großen Umfang Krebsmedikamente gepanscht zu haben, muss in Untersuchungshaft bleiben. Das hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) entschieden.

Der Apotheker sitzt seit November 2016 in Haft. Ihm wird vorgeworfen, in über 50.000 Fällen gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen zu haben, in dem er Onkologika mit zu geringen Mengen der verordneten Wirkstoffe hergestellt und dabei zum Teil die Hygieneregeln missachtet hatte.

In 59 Fällen wirft die Staatsanwaltschaft ihm auch Betrug zulasten der Krankenkassen vor. Da der Apotheker mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen muss, sieht das Oberlandesgericht Hamm Fluchtgefahr. (iss)

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