Erstes Quartal 2023

eAU 37 Millionen Mal versendet, gut 21 Millionen Abrufe von Arbeitgebern

Die eAU ist Alltag: Rund 37 Millionen Mal haben Ärztinnen und Ärzte sie im ersten Quartal 2023 versendet. Aber nur ein Teil davon wurde von Arbeitgebern auch abgerufen.

Veröffentlicht:
Eine von einem Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Analoges Muster 1 zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, digital wurde sie bereits millionenfach versendet.

© Frank Rumpenhorst / dpa

Berlin. Bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von Beschäftigten hat sich die eAU aus Sicht des GKV-Spitzenverbands etabliert. Von Januar bis März 2023 riefen Unternehmen 21,6 Millionen eAU-Bescheinigungen bei den Krankenkassen ab, wie eine Auswertung des Spitzenverbands ergab. Im gesamten vergangenen Jahr waren es demnach auf damals noch freiwilliger Basis 5,9 Millionen gewesen.

Der eAU-Abruf durch Arbeitgeber war am 1. Januar 2023 offiziell gestartet. Im selben Zeitraum des 1. Quartals wurden laut gematik von Ärztinnen und Ärzten allerdings 36,9 Millionen eAU über den KIM-Dienst an Krankenkassen gesendet. Die Differenz von 15 Millionen eAU könnte dafür sprechen, dass längst nicht alle Unternehmen die Bescheinigungen abrufen bzw. abrufen können.

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GKV-Verbandschefin Dr. Doris Pfeiffer sagte der Deutschen Presse-Agentur, die digitale Krankmeldung habe sich zügig zu einer festen Größe im Gesundheitswesen entwickelt. Das zeige: „Wenn elektronische Verfahren funktionieren, werden sie von Arbeitgebenden, ärztlichen Praxen und Versicherten angenommen und bringen die Digitalisierung voran.“

Kassen erhoffen bessere AU-Zahlen

Ein Effekt der flächendeckenden digitalen Meldungen ist auch ein genauerer und realistischerer Blick auf den Krankenstand, wie der GKV-Spitzenverband erläuterte. Bisher könne er nur grob geschätzt werden, denn besonders bei kurzen und akuten Erkrankungen reichten manche auch keine Bescheinigung bei den Kassen ein.

Bisher sei von 70 Millionen bis 80 Millionen AU-Bescheinigungen im Jahr auszugehen. Dies könnte deutlich übertroffen werden, wenn Krankmeldungen künftig mit dem elektronischen Verfahren vollständiger erfasst werden. (dpa/eb)

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