eBay-Dauerverkäufer müssen Umsatzsteuer zahlen

MÜNCHEN (mwo). Auch private eBay-Verkäufer können umsatzsteuerpflichtig sein. Die Steuer wird fällig, wenn Verkäufer "laufend" und "in erheblichem Umfang" Waren anbieten, heißt es in einem Leitsatzurteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München.

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Im Streitfall hatte ein Ehepaar Schmuck, Briefmarken, Kunstgewerbe und vieles mehr verkauft und so pro Jahr einen Umsatz zwischen 21.000 und 35.000 Euro erzielt.

Bei eBay gab es an, es handele sich immer um private Verkäufe. Dennoch schickte das Finanzamt Umsatzsteuerbescheide für drei Jahre in Höhe von insgesamt 11.526 Euro.

Das Ehepaars klagte - allerdings ohne Erfolg. Umsatzsteuerpflichtig sei jede "nachhaltige unternehmerische Tätigkeit".

Auch "der Verkauf einer Vielzahl von Gegenständen über die Internet-Plattform eBay" könne eine solche nachhaltige Tätigkeit sein, urteilte der Bundesfinanzhof. Entscheidend sei jeweils "das Gesamtbild der Verhältnisse".

Az.: V R 2/11

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