Qualitätssicherung

Chirurgen fordern höhere Mindestmengen als der GBA

Die Chirurgen preschen bei der Qualitätssicherung in Krankenhäusern vor. Eine ihrer Forderungen lautet: höhere Mindestmengen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Kliniken im Zwiespalt: Wie viele Operationen sind nötig zur Qualitätssicherung? Empfehlungen von Fachgesellschaften und GBA gehen bei den Mindestmengen auseinander.

Kliniken im Zwiespalt: Wie viele Operationen sind nötig zur Qualitätssicherung? Empfehlungen von Fachgesellschaften und GBA gehen bei den Mindestmengen auseinander.

© Kzenon / Fotolia

BERLIN. Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) geht von einer deutlichen Anhebung der verbindlichen Mindestmengen als Qualitätssicherungsinstrument im stationären Sektor aus. Im kommenden Jahr werde der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) die Mindestmengen möglicherweise teilweise verdoppeln, hieß es am Dienstag bei der Jahrespressekonferenz der Fachgesellschaft in Berlin.

Die Chirurgen speisen in diese Debatte nun eine Mindestmengenliste ein, die die Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV) in den vergangenen zehn Jahren entwickelt hat. Sie dient als Grundlage für die Anerkennung von Krankenhäusern als Kompetenzzentren. 321 solcher Kompetenzzentren gebe es bereits, hieß es am Dienstag. Etwa jeder zehnte Antrag werde abgelehnt. Ausnahmeregelungen soll es demnach nicht geben. Wechselt zum Beispiel der verantwortliche Chirurg, erlösche das Zertifikat.

Der GBA hatte im November seine Mindestmengenregelung überarbeitet. Künftig soll rechtssicherer als heute definiert werden können, wann ein Krankenhaus eine Leistung, die einer Mindestmenge unterworfen ist, erbringen darf. Der Bundesausschuss hat angekündigt, nach Jahren des Stillstands 2018 die Arbeit an konkreten Mindestmengen wieder aufzunehmen.

Für die Eingriffe bei Bauchspeicheldrüsenkrebs gibt die DGAV zum Beispiel als Mindestmenge 25 Operationen im Jahr vor. Die vom GBA vorgegebene Menge liegt bei zehn Eingriffen im Jahr und gilt als interessenorientierter Kompromiss, der möglichst vielen Krankenhäusern alle Optionen offen halten soll.

Der Generalsekretär der DGCH und Präsident des Berufsverbands der Chirurgen, Professor Hans-Joachim Meyer, bezeichnete die gegenwärtige Mindestmengenregelung des GBA daher als "zahnlosen Tiger". Die Kassen sollten finanziellen Druck auf die Krankenhäuser ausüben, die über Ausnahmeregelungen versuchten, Mindestmengen zu unterschreiten. Schon heute empfehlen Kassen die DGAV-Kompetenzzentren ihren Mitgliedern.

"Wir haben begriffen, dass wir uns mit unseren Ergebnissen beschäftigen müssen", sagte DGAV-Präsident Professor Albrecht Stier. Es könne nicht sein, dass wir an allen Standorten das gleiche Portfolio anbieten. "Es muss Konzentrationen im Krankenhaussektor geben", sagte Stier.

Mindestmengen nach der DGAV

  • 25 pro Jahr bei Speiseröhrenkrebs.
  • 15 pro Jahr bei Bauchspeicheldrüsenkrebs.
  • 100 pro Jahr bei Eingriffen in Dick- und Mastdarm.
  • 30 pro Jahr bei Hämorrhoiden.
  • 120 pro Jahr bei Schilddrüsenknoten.
  • 100 pro Jahr bei Leistenbruch.
  • 50 pro Jahr bei Magenband, Magenbypass.
  • Quelle: DGAV, DGCH

Lesen Sie dazu auch: Gesundheitswesen: Qualitätssicherung von Misstrauen beherrscht

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