DDH-M kontra GBA

"Insulinanaloga dürfen Kranke finanziell nicht belasten"

Der GBA will Insulinanaloga mit einem Festbetrag belegen. Kranke müssten dann zuzahlen, kritisieren Patientenverbände.

Veröffentlicht:

BERLIN. Der GBA plant, Humaninsulin und Analoga künftig in drei Gruppen zu je festen Beträgen einzuteilen: kurzwirksames Insulin, langwirksames Basalinsulin und Mischinsulin.

Die Mehrkosten für Analoginsuline könnten dabei auf die Patienten abgewälzt werden, kritisieren der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) und die Deutsche Diabetes-Hilfe - Menschen mit Diabetes (DDH-M). Dies könnte pro Packung Zuzahlungen im zweistelligen Euro-Bereich erfordern.

"Das jetzige Ziel des GBA führt nicht nur zu einer weiteren finanziellen Belastung der Betroffenen, sondern auch zu einer Einschränkung der Therapiemöglichkeiten", warnt Hartmut Steinbeck, Vorstandsmitglied der DDH-M in einer Mitteilung.

Einschränkung im gesellschaftlichen Leben

Wer sich als Patient künftig keine Analoga mehr leisten könne, müsse nämlich auf Humaninsulin umgestellt werden, so die Verbände. Diabetiker, die mit Humaninsulin behandelt werden und keine starken Blutzuckerschwankungen in Kauf nehmen wollen, sind auf Zwischenmahlzeiten angewiesen - müssen also Essen und Insulinversorgung deutlich besser planen.

Das ist besonders für Erwerbstätige eine erhebliche Einschränkung in der Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben.

Sollte das GBA-Vorhaben verabschiedet werden, drohen weitere Konsequenzen: Ärzte könnten dann versuchen, vermehrt auf Insulinpumpentherapien auszuweichen, warnen die Verbände. Denn für diese soll es keine Festbeträge geben.

Dies könnte jedoch die ohnehin schon ablehnende Haltung der Krankenkassen bei der Kostenübernahme von Insulinpumpen weiter verschärfen.

Der Beschluss zu den Festbetragsgruppen von Human- und Analoginsulinen soll am 21. Februar in der Plenumssitzung des GBA verabschiedet werden. (eis)

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