Kommentar

Praktizierter Patientenschutz

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

Gebetsmühlenartig haben Hygieneärzte seit Jahren wiederholt, was zum Infektionsschutz in Medizin und Pflege getan werden muss. Auf Nichtwissen kann sich also niemand berufen.

Aus diesem Grund sind die detaillierten und stringenten gesetzlichen Regelungen, wie sie im nun vorgelegten Referentenentwurf kodifiziert sind, eine schallende Ohrfeige für die Selbstverwaltung der Kassen und Ärzte und einer Vielzahl von Krankenhausleitungen - Geschäftsführern und Chefärzten gleichermaßen.

Wichtig für die niedergelassenen Ärzte ist, dass der Gesetzgeber sie einbinden will. Das geschieht auf zwei Wegen. Einmal bekommen die Vertragsärzte den Auftrag zur MRSA-Diagnostik und zur ambulanten Eradikationstherapie. Vor dem Hintergrund negativer Erfahrungen werden KBV und Kassen mit Fristsetzung bis zum 31. Oktober 2011 zum Abschluss einer Vergütungsvereinbarung verpflichtet.

Und der Gemeinsame Bundesausschuss erhält den Auftrag, die Hygiene zum Thema der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung zu machen. Für einweisende Ärzte sollen Hygienezustände in Kliniken transparent werden. Das wäre praktizierter Patientenschutz, wenn die Regeln beachtet würden.

Lesen Sie dazu auch den Bericht: Röslers Hygieneplan bezieht Vertragsärzte ein

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