Sachsen: vdek fordert mehr Patientenrechte

DRESDEN (tt). Der sächsische vdek fordert den "konsequenten" Ausbau von Patientenrechten.

Veröffentlicht:

"Patienten haben ein Anspruch auf einen reibungslosen Übergang zwischen den Versorgungsbereichen", erklärte Silke Heinke, Leiterin der vdek-Landesvertretung, anlässlich des Neujahrsforums des Verbands in Dresden.

"Dieser Anspruch muss über alle Leistungsbereiche der Kranken- und Pflegeversicherung umgesetzt werden."

Schnittstellenprobleme zwischen ambulanten und stationären Bereich, "aber auch beim Übergang zur Pflege oder in die Rehabilitation gilt es zu beseitigen."

Sektoren besser abstimmen

Als Beispiele für Innovationen bei den Patientenrechten nannte Heinke Verbesserungen beim Entlassungsmanagement von Krankenhäusern. Hier sei "man auf gutem Wege".

Gesundheitsministerin Christine Clauß (CDU) lenkte den Fokus beim Neujahrsforum auf einen anderen Bereich: Sie plädierte für "integrierte und wirtschaftliche Lösungen" bei der wohnortnahen Versorgung.

"Dazu braucht es zum einen Ärzte in freier Niederlassung. Und es bedarf unserer leistungsfähigen Krankenhäuser."

Allerdings müssten die Angebote der niedergelassenen Fachärzte und Krankenhäuser "zukünftig noch sorgfältiger aufeinander abgestimmt werden", so Clauß.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Neuer Verschlüsselungsalgorithmus in der TI

gematik verlängert Frist für Austausch der E-Arztausweise

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 21.01.201214:27 Uhr

VDEK auf dem Holzweg?

Wenn es nur um Schnittstellenprobleme ambulant-stationär im diagnostischen und kurativen Bereich, in der Rehabilitation bzw. im Übergang zur Pflege ginge? Dort besteht Regelungsbedarf mit guten Erfolgsaussichten, wenn sich die Sektoren besser abstimmen.

Kernprobleme sind jedoch bei den 70 Millionen GKV-Versicherten in Deutschland die Einschränkungen und Leistungsausschlüsse im Sozialgesetzbuch (SGB) V. Auch dem vdek in Sachsen wohl bekannt, aber den Versicherten n i c h t verständlich kommuniziert. Das SGB V legt weit jenseits von Behandlungsverträgen mit Facharztstandard die Verwaltung des Mangels mit s u b o p t i m a l e r medizinischer Versorgung fest.

§ 12 "Wirtschaftlichkeitsgebot" SGB V, Absatz 1:
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
§ 34 SGB V regelt den grundsätzlichen Ausschluss n i c h t rezeptpflichtiger Medikamente und die Verweigerung von Medikation bei sogenannten "Bagatellerkrankungen". Arzneimittelanwendungen sind im letzten Absatz "ausgeschlossen, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht."

Die Sozialgesetzgebung kollidiert mit den Erwartungen an eine optimale und umfassende medizinische Versorgung. Jeder heute real existierende Behandlungsvertrag ist eine Sonderform des Dienstvertrages nach §§ 611 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und setzt eine "best practice", am gegenwärtigen Stand des medizinischen Wissens und ggf. Leitlinien orientierte, krankheits- und beschwerdeadaptierte ärztliche Versorgung voraus. D a b e i gerät nicht nur die ärztliche Profession zwischen die Mühlsteine unterschiedlicher Rechtssysteme.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neuer Verschlüsselungsalgorithmus in der TI

gematik verlängert Frist für Austausch der E-Arztausweise

Lesetipps
Mit einer eher seltenen Diagnose wurde ein Mann in die Notaufnahme eingeliefert. Die Ursache der Hypoglykämie kam erst durch einen Ultraschall ans Licht.

© Sameer / stock.adobe.com

Kasuistik

Hypoglykämie mit ungewöhnlicher Ursache

Die Glaskuppel zur Notfallreform: Zustimmung und Zweifel

© undrey / stock.adobe.com

Kolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zur Notfallreform: Zustimmung und Zweifel