Notfallambulanzen

Streit um "Strafgebühr" im Krankenhaus

KBV-Chef Gassen fordert für Patienten mit Bagatellerkrankungen in der Notfallambulanz der Krankenhäuser eine Gebühr. Das hält die Krankenhausgesellschaft für "schlicht falsch". Die Linke mutmaßt: "Notaufnahmen nur für Reiche"?

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Empfang in der Ambulanz. Künftig sollen Vertrags- und Klinikärzte dort gemeinsam behandeln.

Empfang in der Ambulanz. Künftig sollen Vertrags- und Klinikärzte dort gemeinsam behandeln.

© Sonja Werner, Fotografie, Köln

BERLIN. In den Notfallambulanzen der Krankenhäuser drängen sich die Patienten, auch zu Zeiten, in denen die Praxen der niedergelassenen Ärzte geöffnet sind. Rund elf Millionen sind es bereits im Jahr. Oft leiden sie lediglich an Schnupfen, einem Zeckenbiss oder anderen Bagatellerkrankungen, die nicht zwingend im Krankenhaus versorgt werden müssten.

Nicht zuletzt deshalb steht die Notfallversorgung in Deutschland vor einer tiefgreifenden Reform. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst und die Klinikambulanzen in Integrierten Notfallzentren zu verschmelzen. Vorgeschaltet werden sollen Notfallleitstellen, wo medizinisch geschultes Personal Patienten bereits telefonisch in die richtige Versorgungsebene steuern soll.

50 Euro Gebühr?

In diesem Zusammenhang werden auch finanzielle Steuerungsinstrumente diskutiert. In der vergangenen Woche hatte Niedersachsens KV-Chef Mark Barjenbruch 50 Euro pro Patient ins Spiel gebracht. "Wenn sich bestimmte Patienten dem Angebot der niedergelassenen Ärzte entziehen und das System nach Gusto nutzen, wie es ihnen einfällt, dann muss das finanzielle Sanktionen nach sich ziehen", legte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen im Gespräch mit dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" nach. Das brachte ihm heftige Kritik ein.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft reagierte umgehend. "Eine solche Strafgebühr ist aus unserer Sicht schlicht falsch", meldete sich DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum am Montag zu Wort. Der Druck auf die Notfallambulanzen der Krankenhäuser rühre daher, weil "das Angebot im niedergelassenen Bereich nicht ausreichend ist".

Befragungen zeigten, dass Vertragsärzte Patienten in die Krankenhäuser schickten, wenn sie selbst keine Termine frei hätten.

Linke: Gebühr trifft Falsche

Eine Gebühr in der Notaufnahme treffe – genau wie bis 2012 die Praxisgebühr – die Falschen, warnte die Fraktion der Linken im Bundestag. Es sei nicht das Versäumnis der Patienten, dass eine flächendeckende Gesundheitsversorgung nicht gewährleistet sei. "Überfüllte Notaufnahmen sind eine direkte Folge davon", argumentierten die Linken in einer Pressemitteilung.

Am Montag stellte Gassen klar, dass seiner Meinung nach generelle Gebühren für die Behandlung von Notfallpatienten im ärztlichen Bereitschaftsdienst und den Notfallambulanzen der Krankenhäuser ausgeschlossen sein sollten. Aber: "Wir wollen, dass nur Patienten mit ernsten Erkrankungen, zum Beispiel bei Verdacht auf einen Herzinfarkt oder Schlaganfall, eine Notfallambulanz aufsuchen, betonte Gassen. Allerdings müsse festgestellt werden, dass immer mehr Menschen tagsüber eine Notfallambulanz ansteuerten, obwohl sie auch zu einem der 148.000 niedergelassenen Ärzte gehen könnten.

KBV: Lieber 116.117 anrufen

Wer meine, ärztliche Hilfe zu benötigen, solle künftig die 116.117 rund um die Uhr anwählen können, sagte auch KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister. Am anderen Ende würde dann medizinisches Personal entscheiden, in welcher Versorgungsebene der Patient am besten behandelt werden könne. Eine Gebühr könne nur für diejenigen Patienten fällig werden, die direkt die Ambulanz aufsuchten, ohne vorher angerufen zu haben.

In diese Richtung zielen auch die Vorschläge, die der Sachverständigenrat Gesundheit vor kurzem Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) übergeben hat. Der hält im Moment die Schlüssel zur Reform in der Hand. Zunächst muss der Gesetzgeber die Voraussetzungen schaffen, dass die 116.117 überhaupt rund um die Uhr besetzt sein darf.

Dann müssen flächendeckend gemeinsam von Vertragsärzten und Krankenhäusern betriebene Notfallzentren eingerichtet werden. Und im Anschluss daran könnte der Gesetzgeber auch über Steuerungselemente, eventuell auch über eine "Strafgebühr" für bestimmte Patienten entscheiden.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Ultima Ratio "Strafgebühr"

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