100 000 Pflegebedürftige haben Anspruch auf Zusatzleistungen
SCHWERIN (di). Jeder dritte Pflegebedürftige hat Anspruch auf die neuen Zusatzleistungen für Demenzkranke. Dies zeigt eine Statistik des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK).
Veröffentlicht:Die Zusatzleistungen sind für Pflegebedürftige mit einem "erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf" gedacht. Dies sind dementiell erkrankte oder gerontopsychiatrisch eingeschränkte Menschen. Das seit Juli geltende Gesetz sieht vor, dass auch Menschen, die noch nicht die Voraussetzungen für Pflegestufe 1 erfüllen, die Leistungen erhalten können.
Der MDK hat inzwischen alle 315 000 Anträge, die im dritten Quartal bundesweit auf Pflegeleistungen gestellt wurden, ausgewertet. Danach können rund 100 000 Menschen Zusatzleistungen bekommen. Dabei zeichnet sich der Trend ab, dass der Anteil der Anspruchsberechtigten mit der Pflegestufe steigt.
Von den Schwerstpflegebedürftigen in Stufe 3 hat jeder Zweite zusätzlich zu seinem Pflegebedarf in der Grundpflege einen allgemeinen Betreuungsbedarf aufgrund einer dementiellen Erkrankung. In Pflegestufe 2 sind dies noch 37 Prozent, in Stufe 1 25 Prozent. Nach Angaben des MDK Mecklenburg-Vorpommern kommen außerdem neun Prozent der Hilfsbedürftigen ohne Pflegestufe für die Zusatzleistungen in Frage.
Der MDK empfiehlt in seinen Gutachten, ob die Zusatzleistungen auf den Grundbetrag von 100 Euro beschränkt bleiben oder ob ein erhöhter Betreuungsbedarf von 200 Euro monatlich notwenig ist. 49 Prozent der Empfänger erhalten nach MDK-Angaben die erhöhte Pauschale. Dort gilt: Je höher die Pflegestufe, desto größer der Anteil von Empfängern mit höherer Betreuungspauschale. Mit den Zusatzleistungen sollen vor allem pflegende Angehörige entlastet werden. Die bewilligten Mittel können für qualitätsgesicherte Betreuungsangebote genutzt werden.