Präventionsgesetz

Pädiater üben Kritik

Jahrelang hat er den Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte gelenkt, jetzt nimmt Dr. Wolfram Hartmann Abschied - mit Kritik am Präventionsgesetz.

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BAD ORB. Der scheidende Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), Dr. Wolfram Hartmann, hat beim Bad Orber Herbstkongress zum Abschluss seiner Präsidentschaft das Präventionsgesetz der Bundesregierung grundsätzlich begrüßt, sieht aber dennoch "deutlichen Verbesserungsbedarf".

Mit dem Gesetz würden zum Teil jahrelange Forderungen des BVKJ erfüllt. Hartmann nannte dabei insbesondere die Schließung der bisherigen Früherkennungslücke im Grundschulalter, die Einführung einer zweiten Jugendgesundheitsuntersuchung und auch das grundsätzliche "politische Bekenntnis zum Impfen."

Zugleich kritisierte Hartmann, der noch bis Ende Oktober als BVKJ-Präsident fungiert, aber auch, dass dieses Bekenntnis für Impfungen nur "halbherzig" erfolgt sei.

Die verpflichtende Beratung der Eltern zum Impfen zum Beispiel vor Eintritt in eine Kindertageseinrichtung werde wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Impfraten deutlich zu verbessern.

Besser wäre es laut BVKJ gewesen, wenn die Eltern den Nachweis einer durchgeführten Impfung hätten erbringen müssen. Hartmann hofft aber, dass mit der Stärkung des Impfgedankens im Präventionsgesetz solch "ein Ruck durch die Bevölkerung geht", dass zumindest die in diesem Jahr aufgetretenen Masernwellen künftig ausbleiben.

Frühzeitige Unterstützung von Kindern aus sozial benachteiligten Familien

Auch Kinder, die unter prekären Bedingungen aufwachsen müssen, würden im Präventionsgesetz nur unzureichend erfasst.

Doch gerade solche Kinder, die in sozial benachteiligten, anregungsarmen und bildungsfernen Familien leben, seien auf frühzeitige Unterstützung angewiesen. Ansonsten drohe die Gefahr, dass sie in ihrer Entwicklung zum Teil dauerhaft beeinträchtigt würden.

Die präventive Arbeit mit diesen Kindern müsse daher unter Einbezug der Familie und des gesamten Umfeldes bereits früh im Kindergarten ansetzen. Diese primäre Prävention in den Lebenswelten und auch im familiären Umfeld der betroffenen Kinder komme im Präventionsgesetz "ganz wesentlich zu kurz".

Der designierte Präsident des BVKJ, Dr. Thomas Fischbach, erwartet, dass die im Präventionsgesetz verankerten neuen Vorsorgen nun auch entsprechend bewertet werden.

Immerhin können Kinder- und Allgemeinärzte, die bisher die neuen Vorsorgen über Selektivverträge angewendet haben, ein Honorar zwischen 50 und 55 Euro ansetzen.

Die Bewertung dieser Früherkennungsleistungen als GKV-Leistung sollte sich daran orientieren, forderte Fischbach abschließend in Bad Orb. (ras)

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