Verfassungsbeschwerde

Bündnis gegen Suizidassistenz ist enttäuscht

Veröffentlicht:

BERLIN. Das Bündnis "Kein assistierter Suizid in Deutschland" zeigt sich irritiert, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde von neun Ärzten und Wissenschaftlern abgelehnt hat (2 BvR 2492/16).

Darin hatten sie sich gegen den neuen Paragrafen 217 Strafgesetzbuch gewandt, der mit dem "Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" im Dezember 2015 eingefügt worden ist. Geregelt ist dort, dass Angehörige und Nahestehende straffrei gestellt werden, wenn sie Beihilfe zum Suizid leisten.

In der Beschwerde hieß es, als Folge könne "die gesellschaftliche Akzeptanz des Suizids, der Suizidbeihilfe und damit die Zahl der Suizidtoten steigen". Im Juli entschied das Gericht indes, die Beschwerde nicht anzunehmen, da sie unzureichend begründet sei und keine Aussicht auf Erfolg habe.

Im Falle einer Annahme hätte sich das Gericht "mit der Frage der Schutzpflicht des Staates für das Leben versus dem Recht auf Selbstbestimmung auseinandersetzen müssen", bedauerte das Bündnis. (fst)

Mehr zum Thema

Personalie

Bundesverdienstkreuz für Ulf Sibelius

Kritik an „Suizidtourismus“ in den USA

Mehrere US-Bundesstaaten wollen Beihilfe zum Suizid erlauben

Ethische Fragen

Wille oder Wohl des Patienten – was wiegt stärker?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tierexperiment: Neuer Signalweg identifiziert

Essen in Sicht? Die Leber ist schon aktiv!

Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer