Palliativmedizin

Hofmeister verteidigt Zusatzqualifikationen

Die Debatte um die Verpflichtung von Hausärzten zur Zusatzausbildung in Palliativmedizin schlägt hohe Wellen. In der KBV-Vertreterversammlung am Freitag wurde KBV-Vize Hofmeister nun grundsätzlich.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Die schmerzmedizinische Versorgung am Lebensende erfordert medizinische Fachkenntnisse und Empathie.

Die schmerzmedizinische Versorgung am Lebensende erfordert medizinische Fachkenntnisse und Empathie.

© Photographee.eu / Stock.Adobe.com

BERLIN. "Wir haben schon immer alles gemacht!" – der Rückzug auf diese Position werde nicht ausreichen, um den breit ausgebildeten und umfänglich zuständigen Facharzt für Allgemeinmedizin in der Versorgung zu behaupten, sagte Dr. Stephan Hofmeister, in der KBV zuständig für die hausärztliche Versorgung bei der nichtöffentlichen Vertreterversammlung am Freitag in Berlin.

Er reagierte damit auf Äußerungen beim Deutschen Hausärztetag vor zehn Tagen in Berlin. Dort hatte der Vorsitzende des Hausärzteverbands, Ulrich Weigeldt, die an die neuen EBM-Ziffern in der Palliativversorgung geknüpften Qualitätsanforderungen als "völlig unrealistisch und unsinnig" bezeichnet.

Zuvor hatten sich der Präsident der Ärztekammer Brandenburg Frank-Ullrich Schulz und sein Stellvertreter Dr. Hanjo Pohle deutlich positioniert: "Es (...) führt Weiterbildungsrichtlinien ad absurdum, wenn es nötig wird, nach absolvierter Facharztanerkennung wiederum mit neu erdachten Qualifikationen nachzuweisen, dass ein Facharzt sein Fachgebiet beherrscht."

Für Hofmeister ist dagegen klar, dass die Hausarztmedizin kein statisches Fach ist: "Auch in der hausärztlichen Medizin gibt es selbstverständlich Fortentwicklungen in der medizinischen Versorgung, die Weiterqualifikationen nötig machen", sagte Hofmeister. Das sei grundsätzlich so.

Die neuen palliativmedizinischen Leistungen aus dem EBM-Unterkapitel 37.3 sind dazu gedacht, die Lücke zwischen der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) mit spezialisierten Teams und der hausärztlichen Palliativversorgung zu schließen. Für einige der neuen Leistungen müssen Hausärzte besondere Qualifikationen erfüllen.

Das stört nicht alle Hausärzte. Dr. Anton Wohlfahrt, 68, aus dem bayrischen Ehekirchen hat Weigeldt angeschrieben. "Mit zunehmender Zahl alter und schwerkranker Patienten brauchen wir mehr Ärzte mit gediegenen Palliativmedizinkenntnissen", heißt es in dem Schreiben, das der "Ärzte Zeitung" vorliegt. Er frage sich, ob Weigeldt mit seiner Negativkritik den Hausärzten einen Gefallen tue, wendet er sich an den "sehr geehrten Kollegen". Wohlfahrt berichtet begeistert von einer zwei Jahre zurückliegenden vierwöchigen Zusatzausbildung in Palliativmedizin in Bamberg. Ärztliche Ethik und tägliche Realität verpflichteten zu einer gediegenen Aus- und Weiterbildung, so Wohlfahrth.

Als "frustrierend" hat KBV-Chef Dr. Andreas Gassen das Ergebnis der Honorarrunde für 2018 bezeichnet. Der Vorwurf von Kassenseite, "Ärzte bekämen den Hals nicht voll", nannte Gassen vor der Vertreterversammlung "unangemessen und flegelhaft". Die KBV müsse nun ihre Forderung nach kassenartenspezifischen Gesamtverträgen noch vehementer in den politischen Raum tragen. Es stelle sich die Frage, ob der GKV-Spitzenverband überhaupt an Versorgung interessiert sei, nahm Gassen den Fehdehandschuh auf.

Auf den Ausbau der Telematikinfrastruktur ging Dr. Thomas Kriedel, der dritte Vorstand der KBV ein. Der Rollout von Komponenten und der Konnektoren für das Versichertenstammdatenmanagement führe bei den Ärzten zu großer Verunsicherung, sagte Kriedel. Stand heute sei keine einzige Komponente des Versichertenstammdatenmanagements bei der gematik für den Routinebetrieb zertifiziert. "Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Prüfen Sie genau, was Sie unterschreiben. Und vor allem: Lassen Sie sich die Zusatzkosten genau erklären, die über das hinausgehen, was finanziert wird", mahnte Kriedel an. Beim Kauf von Komponenten für das VSDM hätten alle Ärzte Zeit bis zum 1. Juli 2018, politisch diskutiert werde eine Fristverlängerung um ein weiteres halbes Jahr.

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