Kommentar
Eigenmächtige Korrekturen
Von Klarheit keine Spur: Viele Gesetze, Verordnungen oder Beschlüsse sind so schwammig gefasst, dass deren Anwendern gar nichts anderes übrig bleibt als zu erraten, was die Verfasser mit dieser oder jener Formulierung gemeint haben könnten. Das geht den Kassenärztlichen Vereinigungen nun auch mit dem Beschluss des Bewertungsausschusses zur Honorarverteilung wieder so.
Einige Punkte gibt es, über deren Auslegung man unterschiedlicher Ansicht sein kann. Teilweise werden aber Vorgaben des Bewertungsausschusses als interpretationsfähig eingestuft, obwohl der Wortlaut der Bestimmungen dafür keinen Raum gibt. Auslegungsbedürftig oder nicht - auch das scheint eine Sache der Interpretation zu sein.
Ärgerlich für die niedergelassenen Vertragsärzte: Manche KVen fühlen sich bemüßigt, Regelungen einfach vorzugreifen, die sich auf Bundesebene noch im Diskussionsstadium befinden (Beispiel: Halbierung der Arztfälle in fachungleichen Gemeinschaftspraxen). Mit solchen eigenmächtigen Korrekturen gibt man Ärzten das Gefühl, dass "ihre" KV eher gegen als für sie arbeitet.
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